Elementarschadenversicherung wird immer unbeliebter bei den Eigenheimbesitzern
16. April 2010 von admin | kein Kommentar
Schätzungsweise versichert nur jeder fünfte Eigentümer eines selbstbewohnten Eigenheims dieses gegen Naturgewalten wie Überschwemmungen als Folge von Hochwasser, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben oder starke Regenfälle. Diese Absicherung, im Fachjargon „Elementarschadenversicherung“ genannt, werden von den Kunden immer schwerer angenommen.
Wenn man sich aber die Annahmebedingungen der Versicherer einmal genauer anschaut, dann wird einem sehr schnell klar, warum das so ist. Die Standardabsicherungen in der Wohngebäudeversicherung sind nun einmal Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Auch wenn die Standardabsicherung nach Auffassung der Versicherer nicht ausreicht, so bietet sie doch einen umfassenden Schutz für das eigene Heim. Alles was darüber hinaus angeboten wird, ist zu einem großen Teil unnütz und kostet enorm viel Geld.
Neben der Elementarschadenversicherung bietet die Assekuranz beispielsweise einen Versicherungsschutz gegen „Allmählichkeitsschäden“ an. Das sind allmählich eintretende Schäden die durch Feuchtigkeit, Dämpfe, Gase oder Temperaturschwankungen entstehen könnten. Aber ähnlich wie auch in der Elementarschadenversicherung bedarf es im Schadensfall einer konkreten Definition. Und diesen Nachweis muss der Versicherungsnehmer, also der Geschädigte erbringen. Und spätestens hier kommt es dann in den meisten Fallen zu heftigen Meinungsverschiedenheiten, die in der Regel auch noch vor Gericht ausgefochten werden.
Der Versicherte hat dann zu dem Schadenereignis noch einen Prozess am Hals. Und vor Gericht wird dann gestritten wie die Kesselflicker. Gut wenn dann der Geschädigte auf eine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen kann. Aber bitte nicht bei der gleichen Gesellschaft, bei der auch die umstrittene Wohngebäudeversicherung besteht! Die Versicherer haben aus den Hochwasserschäden an Elbe und Oder im Jahre 2002 gelernt und die Konsequenzen gezogen.
In allen Anträgen auf Elementarschadenversicherung sind Fragen nach der Entfernung des Grundstücks von Gewässern oder Trockenbetten, Name und Art des Gewässers, ob eine Flussregulierung oder Staudämme vorhanden sind und vieles mehr. Dieser Fragenkatalog ist sicher legitim, denn die Versicherung möchte schon wissen, wie hoch das Risiko zu bewerten ist, auf das sie sich einlässt. Insoweit verständlich, wenn sie dann auch das Risiko zeichnet, wenn es auch mit einem adäquaten Risikozuschlag ist. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Anträge der Kunden auf erweiterten Versicherungsschutz – also Elementarschadenversicherung – in der Wohngebäudeversicherung abgelehnt werden, wenn zu befürchten ist, dass auch Elementarschäden aufgrund der Nähe zu einem Gewässer eintreten könnten.
Hat der Kunde allerdings sein Häusle hoch droben auf der Alm, und das Wasser wird in Kannen rangeschleppt, hat er auch eine Chance in der Elementarschadenversicherung aufgenommen zu werden. Wohnt er allerdings in der so genannten „Kölner Bucht“ und vielleicht noch in unmittelbarer Nähe vom Rhein, hat er gleich mit zwei Widrigkeiten zu kämpfen, einmal mit dem erdbebengefährdeten Gebiet um die Kölner Bucht, und dann noch mit der Möglichkeit, durch ein Hochwasser abzusaufen.
Eine Elementarschadenversicherung kann sich der Eigenheimbesitzer aus dem Kopf schlagen. Eine Versicherung ist nun einmal kein Wohlfahrtsunternehmen.
