Ach, das könnte schön sein, ein Häuschen mit Garten…
6. Juni 2009 von admin | kein Kommentar
……hieß es in einem melodischen Schlager aus den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts.
In den Jahren brummte noch die Wirtschaft, die Arbeitslosenzahlen tendierten gen null und die Schaffung von Wohneigentum wurde stark gefördert. Bausparen war der ganz große Renner. Für einen Eigensparanteil von 1.600 DM im Jahr wurden dem Sparer exakt 400 DM Wohnungsbauprämie gutgeschrieben. Und das angesparte Guthaben wurde noch mit 2,5% verzinst! Ein durchaus lohnendes Geschäft, nicht nur für den Sparer, auch für die Bausparkassen und deren Scharen von Vermittlern. Nicht selten gab’s einen solchen Vertrag als Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenk von der Oma für den Enkel. Das sollte als Grundstock für ein späteres Nest verstanden sein.
Für viele Bundesbürger ist es auch heute noch ein erstrebenswertes, aber auch erreichbares Ziel, das eigene Dach über dem Kopf. Ob nun das Reihenhaus in der Siedlung oder das komfortable und freistehende Einfamilienhaus am Stadtrand, es rechnet sich immer noch bei den stetig steigenden Mieten. Und das sogar bei der doch recht dürftigen Eigenheimförderung vom Staat.
Auch wenn die heutige Finanzierung nicht mehr fast ausschließlich über den legendären Bausparvertrag finanziert wird, so ist es doch eine einschneidende Entscheidung sich über Jahrzehnte finanziell und auch örtlich zu binden. Und gerade wegen der hohen finanziellen Belastung sollte der Häuselbauer sein Heim gegen die wichtigsten Risiken absichern. Sofern der Bauherr nicht über die notwendigen Eigenmittel verfügt, so verlangen die Hypothekenbanken und Bausparkassen eine Grundversicherung gegen die unvorhersehbaren und zerstörerischen Ereignisse. Die Kreditgeber bestehen zumindest auf eine Feuerversicherung und lassen sich die Ansprüche aus der Versicherungsleistung abtreten. Die normalen und gängigen Absicherungen in der Wohngebäudeversicherung sind Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden. Auch Schäden gegen Glasbruch sind häufig Gegenstand der Gebäudeversicherung. Da aber meistens noch eine Hausratversicherung besteht, in der ebenfalls Glasbruchschäden mit versichert werden können, sollte man darauf achten dass es hier zu keiner Doppelversicherung kommt. Wobei Mobiliarglasbruch, also z. B. Vitrinenscheiben, Glastische oder ähnliches keinesfalls durch die Gebäudeversicherung abgedeckt sind, wohl aber durch die Hausrat- Glasversicherung.
Nun bieten die Gesellschaften neben den schon erwähnten, klassischen Absicherungen, noch so einigen Schnickschnack auf den man gut und gerne verzichten kann. Diese Sonderabsicherungen treiben nämlich die Beitragsprämie stark nach oben. Da ist beispielsweise die Absicherung gegen „Allmählichkeitsschäden“, besser zu verstehen, gegen Witterungseinflüsse, Fäulnis oder Rost. Rückreisekosten aus dem Urlaub, wenn der Schaden eine bestimmte Summe übersteigt, in der Regel ab 10.000 Euro. Kosten für Schädlingsbekämpfung, Entfernung von Wespennester, die Beseitigung von Graffitischäden, Schäden durch Überspannung, Sengschäden, usw….. die Versicherer sind da sehr einfallsreich wenn es darum geht dem Kunden möglichst viel Geld für Nonsens aus der Tasche zu ziehen.
Auch die so genannte Elementarschaden – Versicherung wird immer gerne verkauft. Nur sind hier auch so einige Ausschlüsse zu beachten. Wenn Sie nämlich in einem hochwassergefährdeten Gebiet wohnen, wird es schon sehr eng sich hiergegen zu versichern. Die meisten Gesellschaften werden es ablehnen das Risiko zu zeichnen wenn Sie in unmittelbarer Nähe – in der Regel weniger als einen Kilometer – eines Flusses wie Weser, Elbe, Rhein, Mosel, Neckar usw. wohnen. Sollten Sie allerdings im Allgäu auf einem hohen Berg ihr massives Gebäude errichtet haben, dann stehen die Chancen gut dass Sie sich gegen Hochwasser versichern können! Aber gegen Erdbeben könnte es dann schon ein Problem geben! Man weiß ja schließlich nie….
In der Elementarschaden – Versicherung kann man bei den meisten Gesellschaften übrigens unter zwei Kategorien wählen.
In der ersten Variante gegen Überschwemmung des Versicherungsgrund-
stücks durch Witterungsniederschläge, wie Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck etc.
In der zweiten Variante dann zusätzlich noch gegen Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks durch Ausuferung von oberirdischen, stehenden oder fließenden Gewässern.
Bei der Ermittlung der Versicherungssumme, bzw. des Gebäudewertes kommt es immer wieder zu Irritationen wegen des so genannten „Friedenswertes 1914“. Auf dem deutschen Versicherungsmarkt werden aktuell zwei Versicherungsmodelle für die Gebäudeversicherung angeboten: Das herkömmliche Modell (Wert 1914) und das Wohnflächenmodell. Bei dem herkömmlichen Versicherungsmodell (Wert 194), verzichtet der Gebäudeversicherer auf die Anrechnung einer Unterversicherung, wenn die Versicherungssumme durch Schätzung eines Bausachverständigen, Umrechnung des Baupreises auf den Wert von 1914, oder genaue Beschreibung des Wohngebäudes ermittelt worden ist.
Bei dem Wohnflächenmodell hingegen, wird auf die Ermittlung einer Versicherungssumme verzichtet. Es besteht hier dann ein genereller Unterversicherungsverzicht. Voraussetzung hierfür ist allerdings dass das Wohngebäude korrekt beschrieben, und die Wohnfläche genau angegeben worden ist. Im Klartext bedeutet dieses, dass bei dieser Variante keine Versicherungssumme ermittelt, und demzufolge auch keine vertraglich vereinbart wird.
Das Wohnflächenmodell ist für den Kunden deshalb interessant weil es ihm die hohen Kosten für teuere Sachverständigengutachten erspart, es ist außerdem unkompliziert und überschaubar.
Bei einem Schadensfall trägt der Versicherer die dann die erforderlichen Kosten für die Reparaturen. Kommt es zu einem Totalschaden des, nach dem Wohnflächenmodell versicherten Objektes, wie z.B. nach einem Feuer, übernimmt der Versicherer die Kosten für den Wiederaufbau des Gebäudes in der gleichen Größe und Qualität.
Die Berechnung nach dem Wohnflächenmodell gilt allerdings nur für Ein- und Zweifamilienhäuser. Für Einfamilienhäuser bis zu einer Wohnfläche von 250 qm, Zweifamilienhäuser bis maximal 350 qm Wohnfläche.
