Die Versicherungssteuer, eine sichere Einnahmequelle des Fiskus
12. Dezember 2009 von admin | kein Kommentar
Die Versicherungssteuer ist eine Steuerart des Bundes und wird von den Ländern erhoben. Die Versicherungssteuer wird von den Versicherungsnehmern aufgebracht. Die jeweilige Versicherungsgesellschaft zieht die Versicherungssteuer mit den jeweiligen Beiträgen von den Versicherten ein und führt sie an das zuständige Finanzamt ab. Grundlage für die Versicherungssteuer ist das…
Versicherungsvertragsgesetz aus dem Jahre 1922 in der heutigen Fassung. Wenn die Versicherungssteuer auch in den Jahren von 1937 bis 1988 konstant bei 5 % lag, wurde die Versicherungssteuer ab Januar 1989 ständig erhöht. Immer wenn der Fiskus knapp bei Kasse war, dann fiel den Politikern die Versicherungssteuer als willkommene Einnahmequelle ein. So wurde ab Januar 1989 die Versicherungssteuer auf 7 % erhöht.
Nach der Wiedervereinigung, kam im Juli 1991 das Solidaritätsgesetz und mit ihm eine Aufstockung der Versicherungssteuer auf 10 %. Nur zwei Jahre später im Juli 1993 ging die Versicherungssteuer dann schon auf 12 %. Und nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auf das World Trade Center, nahm man das „Gesetz zur Finanzierung der Terrorbekämpfung“ als willkommenen Grund, die Versicherungssteuer mit dem 1. Januar 2002 auf 16 % anzuheben. Nur ein Jahr später fielen alle Schamgrenzen und die Versicherungssteuer wurde dem Satz der Mehrwertsteuer angepasst, sie wurde also auf 19 % angehoben!
Bei diesem hohen Steuersatz, ist es nicht verwunderlich, dass die Versicherungssteuer dem stets klammen Fiskus jährlich weit mehr als zehn Milliarden Euro ins Staatssäckel spült. Um die Versicherungssteuer kommt kaum jemand herum, es trifft fast jeden, der eine Versicherung besitzt. Lediglich die Lebensversicherungen, Krankenversicherungen und die gesetzlichen Sozialversicherungen sind von der Versicherungssteuer ausgenommen.
Wer Versicherungsbeiträge der einzelnen Versicherer miteinander vergleichen will, der sollte stets daran denken, dass er die Bruttobeiträge, also einschließlich der Versicherungssteuer vergleicht. Als Grundlage zur Berechnung der Versicherungssteuer, dient die Jahresprämie, die der Versicherte an die Gesellschaft zu zahlen hat.
