Überhöhte Ratenzuschläge bei Versicherungsprämien
21. Januar 2010 von admin | kein Kommentar
In der Regel sind die Versicherungsbeiträge von dem Kunden an die Versicherung immer jährlich zu zahlen. Alle Gesellschaften bieten Ihren Vertragspartnern allerdings auch die unterjährige Zahlungsweise an. Allerdings nur gegen überhöhte Ratenzuschläge. Bei monatlicher Zahlungsweise kann das schon bis zu 8 % ausmachen. Überhöhte Ratenzuschläge kann man auch als einen Prämienkredit der Versicherer ansehen. Das Landgericht Bamberg hat in seinem Urteil…
vom 08. Februar 2006 allerdings nicht überhöhte Ratenzuschläge bemängelt (Gesch. Zeichen: 2 O 764/04), Rechtskraft erlangte diese Entscheidung durch ein Anerkenntnisurteil des BGH vom 29.07.2009 (Gesch. Zeichen: I ZR 22/07). Bemängelt werden in den Gerichtsentscheidungen vor allem die fehlende Angabe des effektiven Jahreszinses und das Fehlen des Widerrufsrechtes für den „Prämienkredit“. Insofern könnten die Kunden Verträge, die Ihnen unlukrativ oder lästig erscheinen, noch nach Jahren anfechten und eine Rückabwicklung verlangen.
Der effektive Jahreszins für überhöhte Ratenzuschläge liegt weit über 4 Prozent. Wie überhöhte Ratenzuschläge ins Geld gehen können, wird an einem Beispiel der Verbraucherzentrale deutlich: Verlangt die Assekuranz bei einem Vertrag mit monatlicher Zahlungsweise einen Ratenzuschlag von lediglich 5%, so ergibt dieses bereits einen effektiven Jahreszins von 11,35 Prozent. Ob es sich nun tatsächlich um überhöhte Ratenzuschläge handelt oder ob dieses noch im vertretbaren Rahmen ist, sei dahingestellt.
Wobei es durchaus gang und gäbe ist, dass in der Kfz Versicherung bei der monatlichen Zahlungsweise ein Zuschlag von 6 Prozent, bei der Unfall-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung sogar 8 Prozent erhoben werden. Bei diesem Aufschlag kann man wohl mit Fug und Recht sagen, dass es sich um überhöhte Ratenzuschläge handelt. Lediglich die private Krankenversicherung ist hiervon ausgenommen; diese Beiträge werden grundsätzlich mit monatlicher Zahlungsweise kalkuliert.
