Uniwagnis–Datei, die Schufa der Versicherungen
10. August 2010 von admin | kein Kommentar
Millionen Versicherte sind registriert, aber kaum jemand kennt sie: Die Uniwagnis – Datei. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) führt für seine Mitglieder eine Datenbank, in der nicht nur die Versicherungsnehmer, sonder auch Nichtversicherte gespeichert sind. Gespeichert in der Uniwagnis – Datei werden beispielsweise alle Schadenmeldungen, bei denen der Verdacht einer Manipulation vermutet wird.
Insofern kann es passieren, dass bei einem Haftpflichtschaden nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch der evtl. nichtversicherte Anspruchsteller in der Uniwagnis – Datei des GDV landen.Gespeichert wird nach einem ausgeklügelten Punktesystem, welches verschlüsselt und für jede Versicherungssparte einen speziell hohen oder niedrigen Wert hat.
So werden grundsätzlich alle gemeldeten Kfz – Diebstähle in der Uniwagnis – Datei gespeichert. Tritt jemand als Zeuge bei einem Verkehrsunfall mehrmals in Erscheinung, so besteht unweigerlich der Verdacht einer Manipulation, und auch seine Daten werden in der Uniwagnis – Datei aufgenommen.
Nicht gespeichert werden in der Uniwagnis – Datei, die Daten der privaten Krankenversicherung. Hier ermächtigt der Kunde den Versicherer bereits bei Antragstellung bei allen Ärzten, Krankenhäusern, Kranken- und Rentenversicherungen etc., Auskünfte einzuholen. Die Speicherung der Daten in der Uniwagnis – Datei wird in verschlüsselter Form durchgeführt, sodass keinerlei Rückschlüsse auf die konkreten Personen gezogen werden können.
Insofern ist es auch nicht möglich, dass man Auskunft über seine evtl. gespeicherten Daten erfragen kann. Bevor allerdings gespeicherte Daten weitergegeben werden, gleicht dass Programm die verschlüsselten persönlichen Daten ab. Somit wird ein Datenmissbrauch ausgeschlossen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) teilt der anfragenden Versicherungsgesellschaft lediglich mit, ob und wenn ja, welche Einträge für den Betreffenden gespeichert sind, und von welcher Gesellschaft die Meldung erfolgte. Ab diesem Zeitpunkt hat der GDV keinen Einfluss mehr auf den weiteren Ablauf. Die beiden betroffenen Versicherungen tauschen nunmehr die erforderlichen Daten untereinander aus.
Dass, im Gegensatz zur Schufa, die Betroffenen keinerlei Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten aus der Uniwagnis – Datei haben, wird von Verbraucherschützern genauso bemängelt, wie eine nichtvorhandene Informationspflicht der Gesellschaften an den Betroffenen.
Dass diese Datei in der Bevölkerung relativ unbekannt ist, zeigt wie weit der Datenschutz in Deutschland bereits aufgeweicht ist. Die Daten aus der Uniwagnis Datei werden in der Regel nach fünf Jahren gelöscht. Ausnahme ist die Berufsunfähigkeitsversicherung; hier bleiben die Daten 10 Jahr erhalten.
