Infos zur Ferienhausversicherung
21. Februar 2012 von C. Morce | kein Kommentar
Eine Ferienhausversicherung schützt den Eigentümer vor Schäden am Ferienhaus, unabhängig davon, ob es bewohnt oder unbewohnt ist. Der Versicherung kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu, weil der Inhaber selten anwesend ist und das Haus überdies saisonbedingt oft leer stehen kann.
Versicherungsumfang
Die Versicherung wird für das Gebäude und Nebengelass abgeschlossen, wobei Klingel- und Briefkastenanlagen, Terrassen, Garagen, Gartenlauben und Müllboxen mitversichert sind, ebenso festes Zubehör im und am Gebäude. Für den Wert steigernde, vorrangig bauliche Maßnahmen kann innerhalb des Versicherungsschutzes Vorsorge getroffen werden. In den Versicherungsschutz eingeschlossen sind gewöhnlich Außenverkleidungen aus Schiefer, Abbruch-, Aufräum- und Schutzkosten regelmäßig für fünf Prozent der Versicherungssumme, der Mietverlust nach Schäden bis auf ein Jahr und Mehrkosten durch behördliche Auflagen ebenfalls bis fünf Prozent der Versicherungssumme. Des Weiteren können nicht serienmäßig hergestellte Einbaumöbel und Küchen versichert werden, ebenso die Fußbodenheizung, wenn sie durch Leitungswasser Schaden nimmt.
Versicherte Risiken in der Ferienhausversicherung
Hierzu gehören Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Erdrutsche und Erdbebenschäden sowie Explosion. Ein Einschluss in die Ferienhausversicherung kann der Diebstahl von festen Gebäudeteilen durch fremde Personen (nicht Feriengäste) sein. Besondere Gefahren, die zu den versicherten Risiken gehören, sind unter anderem (je nach Versicherer):
- Schäden durch Wärme tragende Flüssigkeiten
- Wasseraustritt aus Wasserbetten und Aquarien
- Schäden durch Klimaanlagen, Wärmepumpen und Solarheizungsanlagen
- Verpuffungsschäden bis 500 Euro
- Feuernutzwärmeschäden
- Implosion
- Aufprall eines Luftfahrzeuges
- Überschallknall
Beim Abschluss einer Ferienhausversicherung ab Neubau stellen viele Versicherer die Feuerrohbauversicherung bis zu 24 Monate beitragsfrei. Die Beitragssumme der Ferienhausversicherung wird nach dem gleitenden Neuwert berechnet, um die Police den Kostenänderungen in der Bauwirtschaft anzupassen. Auf diese Weise wird bei der Ferienhausversicherung eine Unterdeckung vermieden.
