Unfallversicherung – unverhofft kommt oft

Etwa zwei Drittel aller Unfälle passieren in einer Zeit in der man nicht gesetzlich abgesichert ist, nämlich in der Freizeit! Gesetzlich abgesichert sind nur die Unfälle die auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeit oder während der Arbeit passieren.
Wie schnell passiert ein Unfall beim Sport, im Hauhalt, im Urlaub, beim Feiern, auf einer Party? Die Gefahren lauern überall und können schmerzhafte Spuren hinterlassen, die sowohl psychischer als auch finanzieller Natur sein können.
Und hier hat die Versicherungswirtschaft reagiert und mit sinnvollen, aber auch teils unsinnigen Angeboten dies Lücken geschlossen. 

 
Gerade in der privaten Unfallversicherung kann man so gut wie alles versichern. Aber das kostet natürlich auch gutes Geld. Um den verunfallten Kunden möglichst schnell wieder auf die Beine zu bekommen bieten Gesellschaften beispielsweise auch Hilfen über bestimmte Rhea-Maßnahmen an. Dieses ist allerdings in der Rege bereits über die gesetzliche Rentenversicherung im Rahmen einer Rehabilitation  abgesichert. Ebenso gehört das Krankenhaus-Tagegeld nicht zu den dringend notwendigen Absicherungen. Das Krankenhaus-Tagegeld wird übrigens nur dann gezahlt wenn der Versicherte zumindest eine Nacht im Krankenhaus verbracht hat. Es kommt immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten weil das Krankenhaus-Tagegeld (KHT) mit dem Kranken-Tagegeld (KT) aus der privaten Krankenversicherung verwechselt wird. Während das KHT für jede Übernachtung im Krankenhaus gezahlt wird – je nach vereinbarter Höhe -, wird das KT für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Alle angeboten Leistungen wie das erwähnte KHT, oder Kosten für kosmetische Operationen,  Kosten für eine Haushaltshilfen nach einem Unfall, Übergangsleistungen, Bergungskosten  etc. geben dem Kunden zwar ein höheres Maß an Sicherheitsgefühl, sind aber in der Praxis kaum sinnvoll. Sie erhöhen aber die Beiträge enorm.                                                                              

Eine durchaus sinnvolle Ergänzung der privaten Unfallversicherung ist die Kombinierung mit einer Unfallrente. Nicht selten kommt es vor dass aus einem Unfall ein dauerhafter Invaliditätsfall wird.
Es stehen bei den Unfallversicherungen fast immer zwei Varianten zur Auswahl, eine mit dem „linearen Tarif“ und eine mit dem “progressiven” Tarif. Bei der linearen Absicherung wird im Versicherungsfall lediglich der Prozentsatz aus der Versicherungssumme gezahlt. Diese Absicherung ist zwar von der Beitragsprämie her für den Kunden günstiger, die Leistungen jedoch sind bei einem größeren Invaliditätsgrad bedeutend geringer. Dieses ist in den Tarifen mit Progression nicht der Fall.
In der Regel setzt die Progression bei einem Invaliditätsgrad ab 25% ein, dieses ist nun aber je nach Gesellschaft unterschiedlich. Hierüber sollte sich der Kunde vor Vertragsabschluß genauestens informieren. 
Wichtiges Augenmerk sollte der Kunde vor allem auf die Höhe der vereinbarten Invaliditätssumme und der damit verbundenen Progression legen. Wer beispielsweise eine Invaliditätssumme in Höhe von 100.000 Euro mit einer Progression von 500 % absichert, bekommt die vermuteten 500.000 Euro nur dann wenn auch eine einhundertprozentige Invalidität festgestellt wird. Bei dem linearen Tarif wären es dann lediglich die 100.000 Euro. Hierzu sollte man wissen, dass es eine so genannte Gliedertaxe gibt. Böse Zungen sagen, was für das Auto die Schwacke-Liste ist, ist für den menschlichen Körper die Gliedertaxe. In dieser Liste sind bei Verletzungen einzelner Körperteile oder auch Sinnesorgane, die Invaliditätsgrade festgelegt worden. So gilt als fester Invaliditätsgrad bei Funktionsunfähigkeit oder Verlust

eines Beines über der Mitte es Oberschenkels 70 %,
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %,
eines Beines unterhalb des Knies 50%,
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45%,
eines Fußes im Fußgelenk  40%,
einer großen Zehe 5% und einer
anderen Zehe nur noch 2%.  Der Verlust eines Auges wird mit 50% Invaliditätsgrad angenommen, des Gehörs auf einem Ohr mit 30%,  des Geruchs mit 10% und schließlich, des Geschmacks mit 5%.
 
Wenn mehrere Körperteile durch einen Unfall betroffen werden, so werden die einzelnen Invaliditätsgrade addiert. Allerdings bis zur maximalen Höhe von 100%, mehr geht nun mal nicht.
Diese Gliedertaxe hört sich im ersten Moment sehr makaber an, hat sich aber in der Praxis, vor allem aber in der Rechtsprechung durchaus bewährt.

Wer nun aber glaubt damit sei jeglicher Rechtsstreit im Schadensfall ausgeschlossen, der irrt gewaltig. Auch bei der Auslegung der Gliedertaxe kommt es immer wieder zu Irritationen, wo ist nun die Mitte des Ober- oder Unterschenkels, kann der Versicherte vielleicht doch noch etwas riechen, sind die Geschmacksnerven wirklich zu 100% zerstört?
Nicht selten kommt es hierbei zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Verletzten zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten, die letztlich mit Hilfe des Gerichts geklärt werden müssen. Dieses dann unter Hinzuziehung von Sachverständigen. Wie gut wenn dann der Verletzte rechtsschutzversichert ist!


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