Basisrente – Rürup-Rente

Gerade in der heutigen Zeit wo immer weniger Berufstätige die Rente finanzieren müssen für immer mehr Menschen ist eine private Altersvorsorge unverzichtbar. Mit der Rürup-Rente wurde im Jahr 2005 nun eine Altersvorsorge geschaffen, bei der Sie nicht nur eine Rente lebenslang erhalten, sondern die auch mit umfassenden Steuervorteilen vom Staat unterstützt wird.

Für wen ist die Rürup-Rente geeignet?

Die Rürup-Rente war in erster Linie für Freiberufler und Selbstständige konzipiert allerdings eignet sie sich auch für Beamte und Angestellte, die über eine hohe Steuerlast verfügen denn die Steuerersparnis ist bei dieser Form der Altersvorsorge ein nicht zu verachtender Aspekt.

So sind beispielsweise im Jahr 2011 bei einer Einzahlung von 20.000 Euro 72 % steuerlich absetzbar und in der Steuerklärung 2011 können maximal 14.400 Euro geltend gemacht werden. Sollten Sie gemeinsam mit ihrem Ehepartner einen Vertrag abgeschlossen haben dann wiederum können Sie von 40.000 Euro 72 % steuerlich ansetzen also einen Betrag von 28.800 Euro.

Bei der Rürup-Rente steigt darüber hinaus der jährlich steuerlich geltend zu machende Anteil um 2 % somit liegt er im Jahr 2025 bei 100 % also maximal bei 40.000 Euro für Verheiratete und 20.000 Euro für Einzelverträge. Bis zu diesen Grenzen können Sie die monatlichen Zahlungen ganz individuell und flexibel gestalten.

Welches Rürup Produkt ist für Sie das Beste?

Die Rürup-Rente, die auch als Basisrente bezeichnet wird, ist entweder als Police mit klassischem Tarif oder auch als fondsgebundenen Tarif erhältlich. Während die Anlage in klassische Rentenversicherungen als absolut sicher gelten, ist bei den fondgebundenen Policen mehr Rendite aber auch ein erhöhtes Risiko vorhanden. Bevor aber Rürup Angebote überhaupt auf den Markt kommen, werden sie generell geprüft und zugelassen.

Somit liegt es an ihrer Anlagementalität, für welches Produkt Sie sich letztendlich entscheiden. Beide Varianten sind allerdings auch vor dem Zugriff Dritter sicher also kann ihre Rürup-Rente weder gepfändet werden noch fließt das bereits angesparte Geld in die Berechnung bei Hartz-IV als Vermögen ein. Sollten Sie demnach Alg II erhalten dann müssen Sie diese Altersvorsorge nicht auflösen.

1. Schritt 2. Schritt
Meine Rentenversicherung soll folgende Leistungen beinhalten:
Anlagebetrag (mind. 40 EUR) monatlich * 
oder einmalig * 
Ich möchte mit meiner Vorsorge beginnen am * 01. (Datum)
Ab welchem Lebensjahr soll die Auszahlung Ihrer Rente beginnen? (Renteneintrittsalter) *
Oder alternativ: Wieviel Jahre Laufzeit soll Ihre Rentenversicherung haben? (Beitragszahlungsdauer) *
Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) * ..
Berufsstatus *



 


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