Riester-Förderung mit Bausparen
24. Januar 2012 von P. Boehm | kein Kommentar
Schaut man sich einmal alle Riester Verträge an, die bereits über die Jahre abgeschlossen wurden, so sind dies weit über 15.000.000 Stück. Nur einen kleinen Teil davon bestreiten die Riester geförderten Bausparverträge. Trotz alledem lohnt es sich, hier einen genaueren Blick drauf zu werfen. Denn vor allen Dingen die, die sich Wohneigentum schaffen möchten oder an eine Sanierung bereits vorhandenen Wohneigentums denken, sollten diese Förderung nicht einfach links liegen lassen. Dafür ist sie schlichtweg zu attraktiv.
Riester Bausparer dürfen ihr in einem Bausparvertrag angespartes Geld komplett für die Sanierung, den Kauf, den Bau oder die Entschuldung einer selbst bewohnten Immobilie verwenden. Selbstverständlich ist es ihnen auch gestattet, nur eine Teilsumme aus dem Vertrag zu entnehmen und den Rest weiter gewinnbringend angelegt zu lassen. Wichtig ist nur, dass das Geld aus der Riester-Förderung mit Bausparen in eine selbst genutzte Immobilie fließt.
Denn das Bausparen mit Riester soll das Gegenstück zum normalen Sparvertrag sein und grundsätzlich als Altersvorsorge dienen. Zudem muss die Immobilie sich in Deutschland befinden, da der Staat auf diese Art und Weise ungern im Ausland investieren möchte.
Durch die Steuervergünstigungen, die mit der Riester-Förderung mit Bausparen gewährt wird, wird mit Eintritt in das Rentenalter die Auszahlung der Summe besteuert. Da die Besteuerung aber zeitlich nach hinter verlagert ist und die Steuersätze für Ruheständler deutlich günstiger als für Arbeitnehmer sind, hat man hier deutlich mehr von seinem angesparten Geld.
