Riester Rente Förderung
18. März 2011 von C. Morce | 2 Kommentare
Die Riester Rente Förderung einer privat abgeschlossenen Altersvorsorge besteht aus zwei Komponenten: Erstens der staatlichen Zulage von 154,- Euro Grundzulage pro Person und 185,- Euro Grundzulage für das erste und 300,- Euro für jedes weitere Kind. Die zweite Komponente ist der steuerliche Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100,- Euro pro Jahr.
Förderfähige Personen für die Riester Rente Förderung:
Gefördert werden alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also Arbeitnehmer, Landwirte, Künstler, aber auch Selbstständige, die gesetzlich versichert sind. Des Weiteren können die Riester Rente Förderung Bezieher von ALG I + II erhalten, Bezieher von Krankengeld, Pflegepersonen, Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte, Beamte, Amtsträger, Richter und Soldaten. Auch in Zeiten der Kindererziehung und durch erwerbsgeminderte und dienstunfähige Personen kann die Riester Rente Förderung bezogen werden.
Wie funktioniert die Riester Rente Förderung?
Bei Abschluss einer Rentenversicherung – eine Möglichkeit der Riester-Förderung – fließt die Altersvorsorgezulage dem Vertrag zu, welcher mit einem zertifizierten Anbieter abgeschlossen wurde. Hierzu muss der Sparer den Mindestbeitrag zu der Rentenversicherung von 4% , mindestens 60,- Euro jährlich, leisten. Wenn weniger geleistet wird, werden die Zulagen anteilig gekürzt. Die Beiträge und die Zulage werden zusammen als Sonderausgabenabzug bis 2.100,- Euro geltend gemacht. Die Riester Rente Förderung ermöglicht eine risikoarme, renditestarke Vorsorge.

1. Riester Rente Förderung | Rechnen & Wechseln
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Trackback vom 22. November 2011 um 15:05
Riester Rente – sinnloses Sparen oder renditestarke Anlage?…
Jeder braucht eine Private Altersvorsorge, um im Rentenalter einen gewissen Lebensstandard halten zu können oder nicht in die Grundsicherung absinken zu müssen. Doch kann die Riester Rente eine solche Absicherung bieten? Eher nein, wenn man dem DIW, de…