Riester-Rente: Zulagen für Selbstständige

Private Altersvorsorge ist für alle Arbeitnehmer ein wichtiges Thema, denn die gesetzliche Rente ist schon jetzt nicht mehr in der Lage, den Lebensstandard des Arbeitsnehmers über die Arbeitszeit hinaus aufrecht zu erhalten. Bei Selbstständigen ist die Situation noch viel brisanter, denn Selbstständige sind während ihrer aktiven Zeit selbst dafür verantwortlich, für die Rentenzeit vorzusorgen. Doch gibt es die Riester-Rente auch für diesen Personenkreis? Gibt es die staatlichen Zulagen für Selbständige?

Die Antwort auf diese Fragen ist Jein. Die Auszahlung der staatlichen Zulagen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die es einzuhalten beziehungsweise zu beachten gibt. Dann allerdings ist auch eine Riester-Rente mit allen Zulagen für Selbstständige möglich. Für die konkrete Umsetzung gibt es zwei verschiedene Wege oder Bedingungen. Wenn Sie selbst in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen als Selbstständiger, können Sie direkt auch die Zulagen für die Riester-Rente beziehen.

Sie müssen gemessen an Ihren Einkünften den Pflichtbeitrag zahlen, dann sind Sie auch unmittelbar berechtigt alle Zulagen zu beziehen. Die zweite Variante, mit der Zulagen für Selbständige zur Riester-Rente gezahlt werden, ist die mittelbare Berechtigung. Ist Ihr Ehepartner in welcher Form auch immer unmittelbar berechtigt, können Sie einen mittelbar berechtigen Vertrag abschließen und so eine Riester-Rente mit allen Zulagen für Selbstständige beziehen.

Dank dieser variablen Möglichkeiten haben also auch Sie als Selbstständiger die Möglichkeit Ihre private Altersvorsorge staatlich unterstützen zu lassen. Welche der aufgezeigten Varianten für Sie die richtige ist, können Sie für Ihre Situation bestimmen und sich dabei von Ihrem Steuerberater unterstützen lassen.
 


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