Rentenversicherung kündigen?
10. Mai 2010 von admin | kein Kommentar
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommt immer häufiger die Frage auf, kann ich meine Rentenversicherung vorzeitig kündigen? Sicherlich kann man eine Rentenversicherung vor dem vereinbarten Ablauftermin kündigen. Die Frage der Rentabilität einer Kündigung der privaten Rentenversicherung stellt sich bei vielen Kunden erst gar nicht. Vordergründiges Ziel der Kündigung einer Rentenversicherung ist nämlich einen Liquiditätsengpass zu überbrücken.
Der Kunde hat sich bei dem Abschluss der Rentenversicherung auch etwas gedacht. Er hat die Rentenversicherung nicht aus Jux und Tollerei gemacht, sondern wollte eine solide Altersabsicherung schaffen. Nun aber sind die Beiträge durch die vereinbarte Dynamik für die private Rentenversicherung in schwindelerregende Höhen geklettert. Das Geld ist knapp geworden und die Lebenshaltungskosten drastisch gestiegen. Da erscheint die Kündigung der Rentenversicherung der letzte Ausweg zu sein.

Aber Vorsicht, ist die private Rentenversicherung an einen Riester – Vertrag gebunden, kann es zu bösen Überraschungen führen.Wird ein Riester – Sparvertrag vor dem 60. Lebensjahr gekündigt, so sind alle staatlichen Zulagen zurück zu zahlen, unabhängig ob diese in eine private Rentenversicherung oder in andere Anlageformen geflossenen sind. Bei dieser Konstellation der privaten Rentenversicherung kann auch eine eventuelle Beleihung zum echten Problem werden.
Da die Policen der privaten Rentenversicherung oft sehr unterschiedlich ausgestattet sind, beispielsweise mit einer Fondanlage, sollte man vor einer endgültigen Entscheidung, seine Rentenversicherung zu kündigen, Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen, um die letzten Zweifel auszuräumen. Geht kein Weg an einer vollständigen Aufgabe der Rentenversicherung vorbei, so sollte man vor einer Kündigung, den Verkauf der privaten Rentenversicherung in Erwägung ziehen.
Bei dieser Option wird in der Regel ein höherer Erlös erzielt als bei einer Kündigung. Der Käufer führt die Rentenversicherung nämlich weiter, insofern bleibt die Schlussbonuszahlung aus der Überschussbeteiligung erhalten. Bei einem Verkauf hingegen, erhält der Kunde lediglich den Rückkaufwert der Rentenversicherung. Überdies muss auch der Kunde befürchten, dass er unter Umständen die erwirtschafteten Gewinnanteile aus seiner Rentenversicherung versteuern muss.
