Rentenversicherung für Selbständige
19. April 2010 von admin | kein Kommentar
Soll der Selbständige in die private oder doch lieber in die gesetzliche Rentenversicherung investieren um im Alter ein finanziell sorgenfreies Leben zu führen? Diese Frage ist wohl so alt wie das Rentensystem selbst. Nun kann aber der Selbständige nicht immer die Art der Rentenversicherung frei wählen. Der Gesetzgeber hat für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung enge Grenzen gezogen.
So muss beispielsweise der Selbständige in den ersten fünf Jahren seiner selbständigen Tätigkeit bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Weiterversicherung stellen.Versäumt er diese Frist, so hat er kaum noch Chancen in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen zu werden. Ist er aber erst einmal als zahlendes Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgenommen worden, so kommt er aus dieser nur noch durch Beendigung der selbständigen Tätigkeit raus. Aber es gibt auch Berufsgruppen für die eine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht.

Das sind vorwiegend Berufe, deren Existenzgrundlagen in der Vergangenheit gezeigt haben, dass die finanzielle Situation nicht immer auf einer soliden Basis steht. Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung müssen beispielsweise Künstler, Privatlehrer, Dozenten von Hochschulen, Publizisten und auch Handwerksmeister zahlen. Auf der anderen Seite sollte man auch die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht unterschätzen, bzw. unterbewerten.
Die Rentenversicherung übernimmt beispielsweise Kosten für notwenige Rehabilitationsmaßnahmen nach einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall. Auch beteiligt sich die Rentenversicherung an den Kosten für Haushaltshilfen, wenn diese während der Rehabilitationsmaßnahme den Hauhalt oder Kleinkinder vorsorgen müssen.
Aber es gibt auch Berufsgruppen für die eine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Das sind vorwiegend Berufe, deren Existenzgrundlagen in der Vergangenheit gezeigt haben, dass die finanzielle Situation nicht immer auf einer soliden Basis steht. Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung müssen beispielsweise Künstler, Privatlehrer, Dozenten von Hochschulen, Publizisten und auch Handwerksmeister zahlen.
