Rentenversicherung beleihen, oder verkaufen?
13. März 2010 von admin | 1 Kommentar
Das Beleihen einer Rentenversicherung ist weder neu, noch ungewöhnlich.
Wenn das Geld knapp wird, so sucht man verständlicher Weise nach Einsparungen. Gut wer, dann auf eine schon länger bestehende Rentenversicherung, zurückgreifen kann. Um die Rentenversicherung zu Geld zu machen, gibt es drei klassische Möglichkeiten, man kann sie schlicht und einfach kündigen und sich den bereits angesparten Betrag, also den Rückkaufwert der Rentenversicherung auszahlen lassen. Die zweite Möglichkeit ist, die Rentenversicherung zu verkaufen.
Der Verkauf der Rentenversicherung auf dem freien Markt, hat gegenüber der einfachen Kündigung den Vorteil, dass dabei ein um bis zu 20 Prozent höherer Erlös als der Rückkaufwert erzielt werden kann. Und schließlich kann der Kunde auch seine Rentenversicherung beleihen. Das Beleihen der Rentenversicherung nennt man in der Branche auch ein „Policendarlehen“. Der Versicherer bietet dem Kunden ein Darlehen bis zur Höhe des bereits erwirtschafteten Rückkaufwertes an. Im Gegenzug verpfändet der Kunde seine Rentenversicherung an den Versicherer.

Hat der Kunde nun seine Rentenversicherung beliehen, muss er für das Darlehen selbstverständlich Zinsen zahlen. Das mag für den Kunden zunächst unverständlich sein, dass er für sein eigenes Geld Zinsen zahlen muss, aber schließlich bleibt der Vertrag im vollen Umfang bestehen, er erhält auch für das nun „fiktive Guthaben“ weiterhin den garantierten Zins. Dieser beträgt 2,25 %. Zahlt der Kunde für das Darlehen seiner beliehenen Rentenversicherung einen effektiven Jahreszins von beispielweise 6,25 %, so erhält er für sein Vertragsguthaben 2,25 %. Also hat er ein Policendarlehen zu einem effektiven Zinssatz von nur 4,0 %. Selbstverständlich kann der Kunde die Beleihung seiner Rentenversicherung zeitlich begrenzen.
Wenn er den Zeitraum der Beleihung der Rentenversicherung auf beispielsweise 60 Monate vereinbart hat, so steht es ihm frei, die Zeit der Beleihung durch außerplanmäßige Tilgung der Restsumme vorzeitig zurückzuzahlen. Damit senkt er dann natürlich die Höhe der monatlichen Schuldzinsen. Welche der aufgezeigten Möglichkeiten nun für den Kunden die richtige ist, hängt ganz von den individuellen Wünschen und Vorstellungen des betroffenen Kunden ab.
Als Tipp sei noch angemerkt, das Beleihen einer Rentenversicherung macht dann keinen Sinn, wenn ich von vorneherein weiß dass ich das Darlehen auf keinen Fall in einer angemessenen Frist zurückzahlen kann oder werde. Denn dann zahle ich die Zinsen für die beliehene Rentenversicherung bis zum Ende der Vertragslaufzeit in voller Höhe durch. Erst zur Fälligkeit der Rentenversicherung wird dann das Darlehen mit den erworbenen Rentenansprüchen verrechnet. Und das ist ein schlechtes Geschäft für den Kunden, wohl aber für die Versicherung.

1. proConcept
Kommentar vom 11. März 2011 um 16:04
Sie sprechen von drei klassischen Möglichkeiten die eigene Renten- bzw. Lebensversicherung zu Geld zu machen. Ihren Darlegungen schließen wir uns auch an. Allerdings muss man die Aufkäufer in drei verschiedene Gruppen unterteilen:
1. Die klassischen Aufkäufer kaufen kaum noch Verträge auf – und wenn dann nur „gute“ (geringe Restlaufzeit, Mindestguthaben) und zahlen dem Kunden lediglich 2 bis 3% über dem Rückkaufswert der Versicherung.
2. Aufkäufer, die unverhältnismäßig hohe Versprechungen machen: Auf Beteuerungen wie bspw. 7% Rendite und Auszahlungen, die auf bis zu 32 Jahre hingestreckt werden, sollten die Verbraucher nicht reinfallen. Verbraucherschützer warnen bereits vor diesen Anbietern.
3. Nicht-klassische Aufkäufer, die die Versicherungspolice sofort professionell kündigen und dem Kunden dadurch einen bis zu 20% höheren Rückkaufswert auszahlen können. Zudem führen diese Anbieter Musterverfahren und alle Mitglieder der jeweiligen Anspruchsgemeinschaft profitieren vom Erfolg eines Verfahrens mit. So hat der Versicherungsnehmer die Chance alle seine eingezahlten Beiträge nebst Zinsen zurück zu bekommen. Außerdem können auf diesem Weg Verluste steuerlich geltend gemacht werden.
Wir merken immer wieder, dass eine eigene Kündigung des Versicherungsnehmers in den meisten Fällen keine gute Lösung ist. Ein Policendarlehen (beleihen) lohnt sich nur für kurze Zeit, denn hier zahlen Sie Zinsen auf Ihr eigenes Geld – und das bei einer niedrigen Rendite. Überlegen Sie sich also gut, wie Sie Ihre Lebens- bzw. Rentenversicherung beenden wollen.