Bausteine der privaten Rentenversicherung
12. Mai 2009 von admin | kein Kommentar
Wer kennt ihn nicht, den Spruch von unserem ehemaligen Arbeits- und Sozialminister Norbert Blüm, “die Renten sind sicher”? Wenn ich eines sicher weiß, dann dass sicher ist, dass nichts sicher ist.
Spätestens seit dem Ende der Teilung Deutschlands, muss jedem Politiker auch klar gewesen sein dass das derzeitige Rentensystem dringend einer Reform bedarf, und das lieber gestern als heute. Aber denn noch hielt und hält Norbert Blüm, auch nach seinem Ausscheiden aus der aktiven Politik im Jahre 1998, bis heute an seiner These fest.
Der jetzige Arbeits- und Sozialminister Olaf Scholz (SPD) spricht in aller Öffentlichkeit ebenfalls von der „sicheren Rente”.
Vielleicht sollte man Herrn Olaf Scholz empfehlen, es Herrn Blüm gleichzutun, – neben peinlichen Auftritten auf Provinzbühnen – schreibt dieser nun Märchenbücher.
Nun wird ja durch ein ständiges Widerholen solcher Politikerweißheiten auch eine bewusst unwahr aufgestellte Behauptung nicht zur Wahrheit. Um das mal salopp zu sagen, den Schlamassel haben wir ja heute zu bewältigen.
Frei nach Konrad Adenauer heißt es heute aus der Politik: Was schert mich mein Geschwätz von gestern?
Im Klartext bedeutet dieses nun, der Bürger muss Eigenverantwortung übernehmen und sich selbst um seine Versorgung im Rentenalter kümmern.
Die klassische Privatrente
Mit einer klassischen aufgeschobenen Rentenversicherung haben Sie die Möglichkeit in einem flexiblen Vertrag Lücken in Ihrer Altersvorsorge zu schließen. Hier gibt es keine gesetzlichen Verfügungsbeschränkungen, die Ihre Flexibilität in der Vertragsgestaltung einschränken. Verschiedene Tarife mit den unterschiedlichsten Kostenmodellen stehen Ihnen zur Verfügung.
Laufende, abgekürzte und auch Einmal-Beitragszahlung sind möglich. Automatische Anpassung von Beitrag und Leistung sind eingeschlossen. Somit ist ein Inflationsausgleich gewährleistet.
Für die Zeit vor dem Rentenbeginn kann ein Hinterbliebenenschutz in Form einer Rente oder einer Todesfallsumme vereinbart werden.
Eine Mindestdauer der Rentenzahlung von bis zu 25 Jahren kann für die Rentenbezugszeit vereinbart werden (eine so genannte Rentengarantiezeit), wie auch eine Hinterbliebenenrente.
Weiterhin ist es möglich eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente mit Beitragsfreiheit einzuschließen.
Es gibt hier sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten die ganz individuell auf den Kunden zugeschnitten werden können
Die Rente nach dem Rürup – Modell
Diese Rentenversicherung wurde im Jahre 2005 eingeführt und ist vor allem für Selbständige und Freiberufler interessant. Die Beiträge können im Rahmen der Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 und Nr. 2 EStG steuerlich geltend gemacht werden. Sie ist auch deshalb für diesen Personenkreis interessant, weil Selbständige und Freiberufler – mit wenigen Ausnahmen – nicht zu dem Förderungskreis der so genannten Riesterrente gehören.
Die Rente nach dem Riester – Modell
Die Altersvorsorge nach dem Riester – Modell ist durch die staatlichen Zulagen oder aber auch Steuervorteile besonders attraktiv. Es gibt einmal die Grundzulage und je nach Anzahl der Kinder, die Kinderzulage. Diese Zulagen werden dem Vertrag gutgeschrieben und erhöhen unmittelbar das Sparkapital und somit den Rentenanspruch. Die anfänglichen bürokratischen Hürden bei der Berechnung der Zulagen sind mittlerweile beseitigt und durch das eingeführte Dauerzulageverfahren sehr einfach geworden.
Die Beiträge zu der Riesterrente können auch als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das zuständige Finanzamt prüft ob die staatlichen Zulagen, oder aber der Abzug der Beiträge als Sonderausgaben für den Anspruchsberechtigten günstiger ausfallen. Sofern die ermittelte Steuerersparnis höher als der Anspruch auf Zulagen ist, kann die festgestellte Differenz zusätzlich eine Steuergutschrift ergeben.
Ein wohl wichtiger Faktor sollte noch angesprochen werden, beide Rentenversionen, also nach dem Riester- wie auch nach dem Rürup.Modell sind in der Ansparphase Hartz – IV und auch pfändungssicher.
