Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Ein vorrangiges Ziel der gesetzlichen Rentenversicherung ist es, im Alter
den Lohn zu ersetzen und den erreichten Lebensstandard zu sichern. 
Allerdings werden nicht nur die Rentenleistungen mit den Beiträgen zur
Rentenversicherung abgedeckt.  Auch bietet die gesetzliche
Rentenversicherung  Unterstützung und den Schutz bei  Behinderung
oder Krankheit in dem sie die doch sehr hohen Kosten für
Rehabilitationsmaßnahmen oder die Kosten für die Wiedereingliederung
in das Erwerbsleben übernimmt. Eine Erwerbsminderungsrente wie auch
eine Waisenrente beim Tod eines Elternteils werden ebenfalls aus dem Topf
der Rentenversicherungsträger finanziert.


Einen Anspruch auf Rentenzahlung setzt in der Regel voraus, dass der
Anspruchsteller mindestens fünf Beitragsjahre erfüllt hat.Prinzipiell besteht
eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Rentenversicherung für alle
Arbeitnehmer. Hiervon ausgenommen sind nur Selbständige, die
versicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigen, sowie Beamte. Selbständige
Handwerker können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen
wenn sie über einen Gesamtzeitraum von mindestens achtzehn Jahre Beiträge
abgeführt haben. Die Beitragshöhe zur gesetzlichen Rentenversicherung
beträgt im Jahre 2009  19,9 %. Diese Beiträge sind je zur Hälfte vom
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten.   Die Beiträge werden bis zu
einem Monatsverdienst von maximal 5.300 Euro (alte Bundesländer)
bzw. 4.500 Euro (neue Bundesländer) erhoben. Für darüber hinaus
gehende Einkommen müssen keine weiteren Beiträge entrichtet werden.

Die Höhe der späteren Rentenzahlung ist vor allem von dem erzielten
Arbeitseinkommen sowie der Beitragszahlungsdauer abhängig.


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