Reisegepäckversicherung sinnvoll?

Ob als Einzelversicherung oder im sogenannten „Rundum – Sorglos – Paket“, die Reisegepäckversicherung ist völlig nutzlos. Das wissen die Versicherer ganz genau und bieten die Reisegepäckversicherung zum Schleuderpreis an. Für einen vierwöchigen Urlaubstrip und einer Versicherungssumme von 2.000 Euro, zahlt der willige Kunde mal gerade etwas über 40 Euro.

Die Versicherungsbedingungen sollte man allerdings vor dem Abschluss genauer studieren. Der Katalog der Ausschlüsse ist schier endlos, so sind Wertsachen, Wertpapiere, Geld, Schecks, Scheckkarten, Telefonkarten, Fahrscheine, sogar Zahnprothesen in der Aufzählung der nichtversicherten Gegenstände in der Reisegepäckversicherung zu finden.

Der Diebstahl aus einem abgestellten und unbeaufsichtigten Kraftfahrtzeug ist ebenso, wie das Abhandenkommen von Handgepäck am Flughafen nicht versichert. Der Ablehnungsgrund der Reisegepäckversicherung basiert fast immer auf grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Wer über eine Hausratversicherung nach neueren Bedingungen (ab VHB 92) verfügt, der kann auf die Reisegepäckversicherung völlig verzichten.

Im Rahmen der Außenversicherung ist sein Hab und Gut mit 10 % der Versicherungssumme auch auf Urlaubsreisen mitversichert. Und das noch zu besseren Bedingungen als in der Reisegepäckversicherung.


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