Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung

Bis Ende der 80iger Jahre war ein Selbstbehalt in der Rechtsschutzversicherung nahezu unbekannt. Heute allerdings bieten nur noch wenige Gesellschaften die Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung an. Der Grund hierfür ist die hohe Prozessbereitschaft der Versicherten. Der Selbstbehalt soll den Kunden möglichst davon abbringen, wegen Bagatellstreitigkeiten gleich einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der naturgemäß ein starkes Interesse daran hat, die Streitigkeit im Sinne seines Mandanten zu klären und somit für ihn tätig zu werden.

Die Höhe einer Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung kann in der Regel zwischen 150 und 500 Euro vereinbart werden.Und zwar ist sie für jeden Schadensfall zu entrichten. Immer wieder kommt es zwischen dem Kunden und der Rechtsschutzversicherung wegen des Selbstbehalts zu Meinungsverschiedenheiten.

Wenn beispielsweise der Mieter einer Wohnung gegen seine jährliche Betriebskostenabrechnung sowie gegen die Heizkostenabrechung zu Felde ziehen will, hat er nach den Bedingungen der Rechtsschutzversicherung zwei völlig unabhängige Streitfälle, und somit auch zweimal die Selbstbeteiligung zu tragen.

Hat der Mandant eine Rechtsschutzversicherung, so kann der Rechtsanwalt gewiss sein, sein Honorar von dieser ohne Wenn und Aber zu bekommen. Ob er dieses auch von seinem Mandanten bekommt, kann manchmal zweifelhaft sein.

Die klassischen Bagatellschäden, die die Kosten der Rechtsschutzversicherung drastisch in die Höhe treiben, sind vorwiegend Ordnungswidrigkeiten aus dem Verkehrsbereich. Parken mit Behinderung sowie überhöhte Geschwindigkeit sind nach wie vor die Klassiker. Aber auch das Fahren unter Alkoholeinfluss rangiert ganz oben auf der Skala der Verkehrsanwälte.

Hat der Kunde einer Rechtsschutzversicherung nun einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung, so ist es ihm letztlich egal wie aussichtslos sein Widerspruch auch sein mag, er hat keinerlei Kosten für den beabsichtigten Rechtsstreit zu befürchten. Hingegen wird sich der Kunde, der einen Selbstbehalt in seinem Rechtsschutzvertrag vereinbart hat, reichlich überlegen, ob sich wegen eines Bagatellstreites sein Gang zum Anwalt auch wirklich lohnen wird.

Er muss den Betrag für die vereinbarte Selbstbeteiligung direkt an den Anwalt zahlen. Strapaziert allerdings ein Kunde zu sehr seinen Rechtsschutzvertrag, so muss er damit rechnen, bei der nächsten Gelegenheit von der Gesellschaft gekündigt zu werden. Dieser Kunde wird es allerdings sehr schwer haben, bei einer anderen Rechtsschutzversicherung unterzukommen, gar ohne Selbstbeteiligung ist es schier unmöglich.


1 Kommentar

  1. 1. lokstar

    Kommentar vom 2. August 2010 um 00:58

    Eine etwas höhere Selbstbeteiligung ist durchaus gerechtfertigt, ansonsten würde wirklich jeder wegen Kleinigkeiten einen Rechtsstreit beginnen.

    http://www.geldsparen.de/sparen/Vorsorge_Versichern/rechtsschutz-schutzschild-in-der-krise-2.php

Einen Kommentar schreiben