Rechtsschutz ohne Wartezeit gibt es nur für bestimmte Risiken

Die Leistungspakete im Rechtsschutz kann sich jeder Interessent nach seinen ganz individuellen Bedürfnissen zusammenstellen. Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung ist, wenn auch relativ teuer, ohne weiteres möglich. Was aber gar nicht geht, dass ist der Rechtsschutz gänzlich ohne Wartezeit. Wohl aber gibt es verschiedene Sparten im Rechtsschutz, die ohne Wartezeit versicherbar sind. Um es auf eine einfache Formel zu bringen, kann man sagen, alles was der Kunde heute nicht wissen kann, kann er im Rechtsschutz ohne Wartezeit zum nächsten Tag versichern.
Ohne Wartezeit kann im Rechtsschutz versichert werden:

Der Schadenersatz Rechtsschutz, wer kann schon heute wissen, ob er morgen von einem Auto angefahren wird und um sein Schmerzensgeld kämpfen muss?

Der Rechtsschutz im Strafrecht, hier kann der Kunde auch nicht vorhersehen ob er am nächsten Tag mit dem Strafgesetz in Konflikt gerät, also auch ohne Wartezeit.

Der Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz, ähnlich wie der Rechtsschutz im Strafrecht, nur hier bezogen auf Verkehrs- oder andere fahrlässigen Ordnungswidrigkeiten, ebenfalls ohne Wartezeit.

Der Rechtsschutz für Disziplinar- und Standesrecht, auch hier ohne Wartezeit.

Der Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht, hier ist bei den meisten Rechtsschutz Versicherern, nur die Beratung versichert, ebenfalls ohne Wartezeit. Wer kann heute schon wissen ob er morgen vor der Entscheidung gestellt wird eine Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen?

Die anderen Risiken gibt es im Rechtsschutz prinzipiell nicht ohne Wartezeit. In der Regel beträgt diese Wartezeit drei Monate ab Vertragsbeginn, Wohl aber gibt es auch längere Wartezeiten, z.B. beträgt die Wartezeit in Eheangelegenheiten, so auch Ehescheidung 36 Monate. Außerdem ist dieses Risiko nur bei wenigen Rechtsschutz Versicherungen und auch nur mit einer hohen Selbstbeteiligung zu haben.

Rechtsschutz mit Wartezeit von drei Monaten ist vor allem im Vertrags- und Sachen Rechtsschutz obligatorisch, z.B. Streitigkeiten aus Kauf- oder Reparaturverträge. Weiterhin im Rechtsschutz für die Wohnung oder der Rechtsschutz im Arbeitsbereich hier gilt ebenfalls die Wartezeit von drei Monaten. Eine Wartezeit im Rechtsschutz einzuhalten ist in der Regel nur möglich, wenn der Kunde ohne jegliche Belastung in das Vertragsverhältnis einsteigt.

Wer bei Vertragsabschluss bereits weiß dass er den Rechtsschutz sofort in Anspruch nehmen will, der sollte lieber die Finger davon lassen. Der Ärger mit der Rechtsschutz Versicherung ist garantiert vorprogrammiert


5 Kommentare und 1 Trackback/Pingback

  1. 1. wo kann ich

    Kommentar vom 14. März 2010 um 11:12

    “In der Regel beträgt diese Wartezeit drei Monate ab Vertragsbeginn, Wohl aber gibt es auch längere Wartezeiten, z.B” – was meinst du damit?

  2. 2. admin

    Kommentar vom 15. März 2010 um 23:27

    Hallo und guten Tag,

    die längste Wartezeit besteht beim Rechtsschutz in Ehesachen. Als einziger Versicherer bietet auf diesem risikoreichen Gebiet bislang die ARAG Rechtsschutz Düsseldorf den Versicherungsschutz mit einer Wartezeit von drei Jahren an. Dieses gerechnet vom Abschluss des Vertrages bis zum Scheidungsantrag. Die Versicherungssumme ist, abweichend von anderen Risiken, auf 30.000 Euro begrenzt. Außerdem ist ein Selbstbehalt von 500 Euro zu vereinbaren.
    Vor diesem Hintergrund kann man wohl jede Manipulation ausschließen denke ich.

  3. 3. Alina Mueller

    Kommentar vom 14. April 2010 um 10:43

    “Der Ärger mit der Rechtsschutz Versicherung ist garantiert vorprogrammiert”- klingt sehr optimistisch am Ende. :)

  4. 4. admin

    Kommentar vom 14. April 2010 um 23:17

    Hallo Alina,
    dem kann ich bedenkenlos zustimmen. Optimistisch klingt es aber auch dann nicht, wenn beispielsweise eine Krankenversicherung die Kostenübernahme ablehnt, weil der Kunde bei Antragstellung ganz bewusst gravierende Vorerkrankungen verschwiegen hat. Genauso ist es bei der Rechtsschutzversicherung. Bevor die Hütte brennt, sollte man sie gegen Feuer versichern!
    Versicherungen sind eben auf Gewinne programmiert. Wenn sich jeder erst absichern würde, wenn er bereits Probleme hat, dann wären die Beitragsprämien nicht mehr bezahlbar. Im Übrigen müssten diejenigen, die immer treu und brav ihre Beiträge entrichten, für die, die sich immer nur dann versichern, wenn sie es für profitabel erachten, die Zeche mitbezahlen. Das kann es ja wohl auch nicht sein, oder?

    m.f.G. Clarin

  5. [...] http://www.versicherungen-check-24.de/rechtsschutzversicherung/rechtsschutz-ohne-wartezeit/ Wohl aber gibt es verschiedene Sparten im Rechtsschutz , die ohne Wartezeit versicherbar sind. Um es auf eine einfache Formel zu bringen… [...]

  6. 6. Oleg

    Kommentar vom 25. Mai 2011 um 09:52

    Hallo Admin,

    grundsätzlich geb ich dir recht! Aber man muss es mal so sehen, nicht jeder hat die finanziellen Möglichkeiten sich für alles versichern zu lassen. Manchmal wäre es nicht schlecht, wenn man sich im Nachhinein noch versichern könnte.

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