Das Recht kann einem teuer zu stehen kommen
20. Mai 2009 von admin | kein Kommentar
Bereits im Jahre 1935 preschte die ARAG – Allgemeine Rechtsschutz Versicherungs-AG mit Hauptsitz in Düsseldorf, mit einem Produkt an den deutschen Versicherungsmarkt, das noch heute als Grundstock der Rechtsschutzversicherung angesehen wird. Was damals noch schlicht „Auto – Rechtsschutz“ hieß, ist nun völlig neu strukturiert und aufgepeppt worden. Wenn noch bis in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts eine Versicherungssumme von 25.000 DM als ausreichend angesehen wurde, so gehen bereits heute viele Versicherer zu der unbegrenzten Versicherungssumme über. Wobei dieses ein wenig Augenwischerei ist um unwissende Kunden zu locken. Kaum ein Rechtsstreit wird Kosten von mehr als einer Million Euro verursachen. Selbst bei einem Streitwert von 30 Millionen Euro, liegen die Gesamtkosten durch zwei Instanzen immer noch unter einer Million Euro. Aber wer führt denn schon Prozesse um solch phantastische Summen?
Aber zurück zum eigentlichen Kern der Geschichte.
Mit der Erhöhung der Versicherungssumme kamen auch stets und ständig Erweiterungen im Leistungsbereich hinzu. Anfang der achtziger Jahre wurde von den Versicherern auch die so genannte „Beitragsanpassungsklausel“ (BAK) eingeführt. Dieses bedeute, dass die Rechtsschutzversicherungen ihre Beitragseinnahmen den Ausgaben gegenüberstellten. Dieses geschieht unter Einbeziehung eines unabhängigen Treuhänders. Wenn der Treuhänder zu dem Ergebnis kommt, dass hier ein ungleiches Verhältnis besteht, kann es geschehen dass die Beiträge dann angehoben, oder aber auch gesenkt werden. Letzteres ist wirklich selten der Fall!
Wichtig zu wissen: Im Falle einer Beitragserhöhung aufgrund der Anpassungsklausel, also ohne eine Mehrleistung, hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Die Versicherer haben sich, gerade im Rechtsschutzbereich, stets den augenblicklichen Gegebenheiten angepasst. Sie haben mit ihren Angeboten immer schnell und gut reagiert. So wurde beispielsweise der „Opfer-Rechtsschutz“ eingeführt. Dieses ist ein sehr bedeutender Baustein im Leistungskatalog. Bedeutend deshalb, weil hier dem Opfer einer Gewaltstraftat die Möglichkeit gegeben wird vor einem deutschen Strafgericht als Nebenkläger aufzutreten und seine Rechte als Verletzter wahrzunehmen. Er kann seine Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz durchsetzen.
Des Weiteren bietet eine Gesellschaft sogar den Rechtsschutz bei Ehescheidung an. Diese, doch eher fragwürdige Leistung hat allerdings einige Haken und Ösen, die der Kunde unbedingt beachten sollte. Wer nun glaubt sich noch schnell zu versichern wenn es in der Ehe anfängt zu kriseln, um dann hurtig zum Anwalt zu laufen, der wird eine böse Überraschung erleben. Drei Jahre Wartezeit sind zwischen Vertragsbeginn und dem Scheidungsbegehren einzuhalten. Mit der Scheidung endet dann natürlich auch die Mitversicherung des einen Partners im Rechtsschutzbereich. Nur der eigentliche Vertragsinhaber ist ab dem Zeitpunkt der Scheidung dann noch rechtsschutzversichert. In der Regel wird dieses der Mann sein. Die Ex-Ehefrau sollte sich dann selbst um eine eigene Absicherung kümmern.
Aber weg von den exotischen Absicherungen.
Die wichtigen Dinge die auch im täglichen Leben immer wieder vorkommen können, sollte man schon absichern, die Beitragsprämien kann man durchaus kalkulieren, bei einem evtl. Rechtsstreit sieht es schon etwas anders aus. Wenn man auch in der ersten Instanz gewinnt, kann es doch sein, dass man in der zweiten Instanz dem Gegner unterlegen ist. Und der Verlierer hat nun mal die Gesamtkosten eines Prozesses zu tragen. Und zu den Gesamtkosten gehören nicht nur die Anwaltsgebühren für den eigenen Anwalt und den Anwalt des Gegners, sonder auch die Gerichts- und Zeugengebühren, Kosten für Sachverständige etc. Insofern überlegt es sich so mancher Nicht-Rechtsschutz-Versicherte, ob er überhaupt sein Recht vor Gericht suchen soll.
Für den Autofahrer ist es schon zur Selbstverständlichkeit geworden diese Absicherung zu haben. Ob Verkehrsunfall, Ärger mit der Autowerkstatt, Probleme beim Gebrauchtwagenkauf, oder auch wenn es um den geliebten Führerschein geht, der Rechtsschutz bietet rund um das Auto zumindest das Gefühl von Sicherheit.
Häufiger Streitpunkt ist das Vertragsrecht. Probleme mit dem Reiseveranstalter nach der Buchung einer Urlaubsreise, Möbelkauf, Handwerkerleistungen, Katalogbestellungen, Probleme mit der eigenen Versicherung, die Liste ist endlos lang bei der es im Vertragsbereich unvorhergesehenen Ärger geben kann. Hier liegt die Betonung auf „unvorhersehbar“, denn in einigen Bereichen besteht in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten seit Vertragsbeginn.
Dieses ist auch verständlich, denn das sind Streitfälle bei denen der Kunde durchaus wissen kann dass Ärger ins Haus steht. Das gleiche gilt natürlich auch für den Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts- und Verwaltungs-Rechtsschutz. Generell kann man als Faustregel sagen: Wartezeit besteht in allen Dingen die man vorhersehen kann, und bei denen Verträge als Grundlage für eine Streitigkeit dienen. Dinge die nicht vorhersehbar sind, unterliegen nicht der Wartezeit. Schließlich kann ich heute nicht wissen ob ich morgen eventuell Opfer einer Gewalttat werde, hier besteht dann Rechtsschutz ab dem Tage des Vertragsbeginns. Ebenso sieht es im Bereich des Beratungs-Rechtsschutzes aus. Auch hier kann der Kunde nicht vorher wissen ob eine anwaltliche oder notarische Beratung im Familien- oder Erbrecht benötigt wird. Allerdings muss hier eine Veränderung der Rechtslage des Versicherten eingetreten sein. Sofern der Rechtsanwalt oder der Notar noch über die Beratung hinaus weitere gebührenpflichtige Tätigkeiten abrechnen will, so gehen diese dann nicht mehr zu Lasten des Versicherers.
Grundsätzlich sollte sich aber der Versicherte bei einem eventuell anstehenden Rechtsstreit immer zuerst an seine Rechtsschutzversicherung wenden um die Eintrittspflicht der Gesellschaft prüfen zu lassen. Alle großen Rechtsschutzversicherer haben Schadenbüros, in denen fachlich gut ausgebildete Juristen sitzen und die dem Kunden bereits am Telefon die Deckungszusage erteilen könne. Auch führen dies Büros Listen über Rechtanwälte die sich auf den verschiedenen Rechtsgebieten qualifiziert und auch spezialisiert haben. Diese Anwälte werden dem Kunden dann auch empfohlen, wobei der Kunde durchaus einen Anwalt seines Vertrauens selbst benennen und beauftragen kann, er hat stets freie Anwaltswahl.
Auf der anderen Seite ist es durchaus logisch dass die Rechtsschutzversicherung dem Kunden wohl kaum einen Anwalt empfehlen wird der laufend Prozesse verliert. Schließlich trägt ja der Verlierer eines Verfahrens die Gesamtkosten eines Rechtsstreites, und daran kann ja wohl die Versicherung nicht sonderlich interessiert sein.
Zur Vertragslaufzeit sei noch zu sagen dass in der Vergangenheit eine fünfjährige Vertragslaufzeit obligatorisch war. Davon sind nun fast alle Gesellschaften abgerückt und bieten Jahresverträge mit der Option der automatischen Verlängerung an. Dieses ist durchaus sinnvoll, denn der Kunde kann sich stets nach dem günstigsten Versicherer mit den besten Leistungen auf dem Markt umsehen. Auch wenn die Vergleiche oft sehr mühsam und auch für den Laien unübersichtlich sind, kann es sich dennoch lohnend auszahlen.
