3D Pflegevorsorge der Generali

Viele ältere Menschen müssen im Alter gepflegt werden, da sie bestimmte Aufgaben nicht mehr selbst bewältigen können. Die hierbei anfallenden Kosten für eine häusliche Pflege, für den ambulanten Pflegedienst oder gar die Unterbringung in einem Pflegeheim werden zum Teil von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. Da die tatsächlichen Kosten jedoch in den meisten Fällen über den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung liegen, müssen Betroffene die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.

Um für diese Fälle abgesichert zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegerentenversicherung, wie sie von der Generali in Form der 3D Pflegevorsorge angeboten wird. Dieser Vertrag wird als klassische Rentenversicherung abgeschlossen und beinhaltet die Möglichkeit, am Ende der Versicherungslaufzeit die Auszahlung einer lebenslangen Pflegerente zu beantragen. Die Höhe dieser Pflegerente kann bis zu 1.500 Euro in der Pflegestufe III betragen.

Da es sich hierbei lediglich um eine Pflegerenten-Anwartschaft handelt, ist der Abschluss dieser Versicherung auch ohne vorherige Gesundheitsprüfung möglich, so dass die 3D Pflegevorsorge für viele Menschen interessant ist. Lediglich Antragsteller, die bereits vor dem Versicherungsabschluss pflegebedürftig sind oder aber als dienst- bzw. erwerbsunfähig eingestuft wurden, können die 3D Pflegevorsorge nicht abschließen. Das Höchstalter für den Vertragsabschluss liegt bei 70 Jahren.

Am Ende der Ansparphase haben Versicherungsnehmer bei der 3D Pflegevorsorge der Generali grundsätzlich drei Möglichkeiten, wie mit dem angesparten Guthaben verfahren werden kann. Zum einen ist es natürlich möglich, das Guthaben auszahlen zu lassen, um beispielsweise lang gehegte Träume zu erfüllen. Auch die Umwandlung in eine lebenslange Zusatzrente ist möglich.

Alternativ besteht zudem die Möglichkeit, die Auszahlung als lebenslange Pflegerente zu beantragen. Hierfür wird der Kapitalbetrag in eine Pflegeversicherung investiert, die bei vorhandener Pflegebedürftigkeit die entsprechenden Auszahlungen leistet. Sollte zum Ende der Ansparphase bereits eine Pflegebedürftigkeit vorliegen, können Versicherungsnehmer sofort die Pflegerente in Anspruch nehmen und ihre Ausgaben hiermit finanzieren.


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