Was sollte man beim Verkauf einer Lebensversicherung beachten!
26. Januar 2012 von C. Morce | kein Kommentar
Wenn eine Lebensversicherung nicht mehr bedient werden kann oder das Geld dringend benötigt wird, hat der Versicherungsnehmer grundsätzlich die Möglichkeiten der Beitragsfreistellung, Kündigung, Beleihung oder des Verkaufs. Der Verkauf ist zunächst die finanziell attraktivste Option, allerdings sind bei Verträgen, die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, auf den Erlös Einkommenssteuern zu zahlen. Was sollte man beim Verkauf einer Lebensversicherung beachten?
Verkauf oder Kündigung?
Von den Möglichkeiten der Beitragsfreistellung und Beleihung abgesehen fragt sich, ob eine Kündigung oder ein Verkauf günstiger für den Versicherten ist. Bei der Kündigung ist zu beachten, dass in den ersten fünf Jahren der Versicherungslaufzeit ein Teil der Beiträge in die Abschlussgebühren fließt, der Rückkaufswert also in der Regel niedriger ausfällt als die eingezahlten Beiträge. Dieser Rückkaufswert ist auch noch zu versteuern, wenn es sich um eine nach dem 01.01.2005 abgeschlossene Versicherung handelt. Wer im Jahr 2012 über die Kündigung einer sehr jungen Versicherung nachdenkt, sollte diesen Schritt sehr gut überdenken, es handelt sich in jedem Fall um ein Verlustgeschäft.
Dem stehen Policenaufkäufer gegenüber, die einen höheren Betrag als den Rückkaufswert zahlen und sogar den Fortbestand des Vertrages inklusive Todesfallschutz für den Versicherten anbieten. Diese Lösung ist in jedem Fall für den Versicherten attraktiver. Der Policenaufkäufer profitiert wiederum von der Fortführung der Versicherung und den sich daraus ergebenden Renditen. Was sollte man beim Verkauf einer Lebensversicherung beachten? – Auch in diesem Fall unterliegen Policen mit Abschluss nach dem 01.01.2005 der Besteuerung. Dafür ist der Ankaufswert durch die Policenaufkäufer deutlich höher, meist zahlen sie rund 15 Prozent über dem von der Versicherungsgesellschaft angebotenen Rückkaufswert.
Die Voraussetzungen für den Verkauf
Die Policenaufkäufer setzen allerdings einen gewissen Ankaufswert voraus, oft um 5.000 Euro oder mehr. Auch wird gegebenenfalls eine gewisse Restlaufzeit der Police erwartet. Die Versicherer sind wiederum nicht unbedingt verpflichtet, dem Verkauf zuzustimmen, in diesem Fall tritt der Verkäufer die Versicherung an den Käufer ab, auf den die Rechte aus dem Vertrag übergehen. Was sollte man beim Verkauf einer Lebensversicherung beachten? – Besteuert wird beim Verkauf von Versicherungen mit Abschluss ab 2005 der Gewinn, das heißt die Verkaufssumme abzüglich der eingezahlten Beiträge.
