Lebensversicherung beleihen
20. August 2010 von admin | kein Kommentar
Außerdem darf die Lebensversicherung nicht anderweitig abgetreten oder verpfändet worden sein. Die Bewilligung und die Auszahlung eines Darlehns aus der Lebensversicherung verläuft im Allgemeinen sehr schnell und unbürokratisch. Die Vorteile, dieser kurzfristigen Geldbeschaffung über eine Lebensversicherung, sind vielfältig.
Der Kunde braucht keinerlei Bonitätsprüfung über sich ergehen zu lassen, wie es bei Banken üblich ist. Weiterhin ist er in der Rückzahlung des Darlehens keinen starren Regeln unterworfen. Er bestimmt die Höhe der Tilgungsraten wie auch deren Häufigkeit.
Bei einem Bankkredit muss der Kreditnehmer überdies noch damit rechnen, dass die Bank entweder die bestehende Lebensversicherung als Sicherheit für den Kredit verlangt oder aber sie verlangt eine sogenannte „Restschuldversicherung“. Diese ist nichts weiter als eine reine Risiko-Lebensversicherung, also eine Lebensversicherung, die nur im Todesfall Leistungen erbringt.
Ist das Darlehen getilgt, so erlischt auch die Risiko-Lebensversicherung. Das Wichtigste aber, der vereinbarte Todesfallschutz aus der Lebensversicherung, bleibt als Hinterbliebenenvorsorge erhalten. Zwar wird im Todesfall der versicherten Person, dass noch offene Darlehen von der zu zahlenden Todesfallsumme abgezogen.
Da aber diese in der Regel weitaus höher ist als das Restdarlehen, bekommen die Hinterbliebenen die Differenz ausbezahlt.
