Viel heiße Luft um den Basistarif in der PKV
22. Juni 2009 von admin | 1 Kommentar
Nun ist die Assekuranz mit ihrer Beschwerde gegen die Einführung des Basistarifs vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Großen der Brache, wie die Allianz-Private, Victoria – Krankenversicherung, DEBEKA, AXA etc. hatten die Auffassung vertreten, die Einführung eines Basistarifes in der privaten Krankenversicherung sei verfassungswidrig. Dieser Tarif, der nach Auffassung der des Gesundheitsministeriums den Wettbewerb stärken soll, sei nach Meinung der Versicherer verfassungswidrig.
Mit der
Einführung des Basistarifs würde die Handlungs- und Berufsfreiheit verletzt.
Nun hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 10. Juni 2009 in seinem Urteil die Klagen aller beteiligten Versicherer zurückgewiesen. Auch die von einem, auf drei Jahre verlängerte Wartepflicht für den Beitritt der besserverdienenden Angestellten, wurde von den Richtern bestätigt.
Nach Meinung der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt ist dieses Urteil ein wesentlicher Schritt in die Richtung, die privaten Krankenkassen in eine geplante Bürgerversicherung einzubinden. Allerdings kann sich dieser Auffassung die Versicherungswirtschaft nicht anschließen. Das hat zur Folge dass es zwischen den Befürwortern und Gegnern der angestrebten Reformen nun zu kontroversen Diskussionen gekommen ist.
Nun ist der Basistarif mit seinen abgespeckten Leistungen – analog zu dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen – nicht gerade ein Schnäppchen. Der Beitrag richtet sich nicht nach der Höhe des Einkommens des Versicherten sondern, wie ja in der privaten Krankenversicherung schon immer üblich, nach den Leistungen, dem Geschlecht und dem Eintrittsalter der versicherten Person.
Vorerkrankungen dürfen nicht zur Ablehnung eines Antrages führen, auch dürfen keine Risikozuschläge erhoben werde.
Der Wegfall dieser Hürden, die in der Vergangenheit sehr oft zu einer Ablehnung eines Antrags führten mag für viele Kunden höchst erfreulich sein. Die Kehrseite der Medaille ist jedoch die Befürchtung der Assekuranz, dass sich der Basistarif nun bei den privaten Krankenversicherungen als ein Sammelbecken für chronisch Kranke entwickeln könnte. Somit wäre eine langfristige Beitragsstabilität nicht gewährleistet. Schwer- und Schwerstkranke verursachen naturgemäß höhere Kosten.Diese müssen durch die Beitragszahlungen aller Versicherten aufgebracht werden.
Nun hat der Gesetzgeber aber eine Höchstgrenze für die Beiträge in dem Basistarif verfügt. Die Beiträge dürfen nicht höher sein als der durchschnittliche Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das sind im Jahre 2009 rund 570 Euro pro Monat. Im Gegensatz zu der gesetzlichen Krankenversicherung, kennt die Private keine Familienversicherung. Das bedeutet, jede versicherte Person muss einen eigenen Beitrag zahlen. Das gilt selbstverständlich auch für Kinder. Insofern ist der Basistarif mit der größten Vorsicht anzugehen. Jeder der damit liebäugelt, sollte sich vor Augen halten dass er für sehr viel Geld nur die Grundabsicherung der gesetzlichen Krankenversicherung bekommt.
Die Versicherungen argumentieren nun dass diese Regelung keinesfalls
kostendeckend kalkuliert sei. Es steht zu befürchten, so die Privatversicherer, dass die Versicherten in den Volltarifen, die dadurch entstehenden Lücken, mit ihren Beiträgen finanzieren müssen. Dieses könnte dann wiederum zur Folge haben, dass die Beiträge in den Volltarifen stark ansteigen werden.
Da die Leistungen im Basistarif ohnehin dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung angeglichen sind, kann bei den Leistungen nicht eingespart werden.
Aber die erwarte Flucht aus der luxuriösen Vollversicherung in den Basistarif hat sich bislang nicht bewahrheitet. In Deutschland gibt es ca. achteinhalb Millionen Privatversicherte. Davon sind momentan weniger als sechstausend in dem heiß umstrittenen Basistarif versichert. Es gibt sehr viele Argumente die gegen einen Wechsel in den Basistarif sprechen. Ein sehr wichtiges Argument ist die Regelung dass ein Versicherungsnehmer beim Wechsel in den Basistarif 18 Monate diesem Tarif verpflichtet ist. Weiterhin ist die Mitnahme der bereits gebildeten Altersrückstellungen stark reglementiert. Diese dürfen zwar bei einem Wechsel mitgenommen werden, jedoch nur in der Höhe des Basistarifes der privaten Krankenversicherung. In der Regel wird dieses weniger als fünfzig Prozent der bereits gebildeten Rückstellungen ausmachen, also ein herber finanzieller Verlust der möglicher Weise im Alter zu drastisch hohen Versicherungsbeiträgen führen kann.
In ihrer überschwänglichen Euphorie prognostizierte die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vor der Einführung des neuen Basistarifs dass „mehre hunderttausende Versicherte“, zu einer privaten Krankenversicherung wechseln werden. Diese Einschätzung entpuppte sich allerdings sehr schnell als heiße Luft…

1. Kalle
Kommentar vom 18. Oktober 2009 um 21:48
Ein sehr interessanter Beitrag zu dem Beitrag der PKV