Krankenversicherung in der Steuererklärung 2010 nahezu voll absetzbar

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom März 2008 festgestellt, dass die bisherige Regelung zur Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge keineswegs den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. In dem so genannten „Bürgerentlastungsgesetz“ hat dann die CDU/SPD Koalition dieses Urteil umgesetzt. Dem Bürger wurde es allerdings als segensreiche Idee der damaligen Koalition verkauft. Beschlossen wurde vor allem, die schon eh arg gebeutelten Kunden der Basis Krankenversicherung zu entlasten.

Diese Beiträge, wie auch die zur Pflegeversicherung, sind ab dem Steuerjahr 2010 in voller Höhe absetzbar. Auch Beiträge zur Haftpflicht- und zur Unfallversicherung können neben den Krankenversicherungsbeiträgen für Selbständige und Freiberufler bis zu einer Höhe von jährlich 2.800 Euro als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

Für Nichtselbständige liegt die Höchstgrenze der absetzbaren Vorsorgeaufwendungen allerdings lediglich bei 1.900 Euro. Alle Versicherungen können Sie bei uns auf der Webseite www.tarif-vergleichsrechner.versicherungen-check-24.de vergleichen. Diese Obergrenzen gelten nicht für den bereits angeführten Basistarif in der Krankenversicherung. Sofern die Beiträge diese Obergrenzen überschreiten, sind diese dann auch in voller Höhe steuerlich absetzbar.

Allerdings werden Beiträge, welche für Zusatzversicherungen wie Einbettzimmer oder Behandlung durch den Chefarzt, nicht steuerlich begünstigt. Diese Beiträge müssen aus den Tarifen rausgerechnet werden.

Nach vorsichtigen Schätzungen soll die Entlastung der Beitrags- und Steuerzahler den Fiskus jährlich rund 9 Milliarden Euro kosten.


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