Wen rettet der Rabattretter wirklich ?
16. Juni 2009 von admin | kein Kommentar
Wenn es um die Neugestaltung der Prämie geht, dann sind die Assekuranzen sehr erfinderisch. Ein typisches Beispiel dafür, ist die Fahrerunfallversicherung. Als die Gesellschaften vor einigen Jahren merkten dass die Insassenunfallversicherung eigentlich Nonsens ist – kaum jemand hat sie abgeschlossen – da stürzten sich die Versicherer auf den..
Fahrer. Wenn der Fahrer eines Fahrzeugs schuldhaft einen Unfall verursacht, dann sind die Insassen durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des versicherten Fahrzeugs geschützt. Also was sollte diese „Doppelversicherung“ dem Kunden bringen? Den Gesellschaften spülte diese Sparten gutes Geld in die Kassen, und das bei fast null Risiko. Ein Fahrer allerdings, der bei einem selbst schuldhaft verursachten Unfall verletzt wird, geht leer aus. Diese Lücke wurde durch eine „Fahrerunfallversicherung“ sinnvoll geschlossen. Die Insassenunfallversicherung ist mit der Zeit zur Bedeutungslosigkeit verkommen. Wer allerdings über eine gut ausgestatte private Unfallversicherung verfügt, der benötigt auch die Fahrerunfallversicherung nicht.
Aber weg, von der Unfallversicherung. Bei der Jagd auf neue Geldquellen haben die Versicherer neuerdings den Rabattretter auf den Markt gebracht. Das Prinzip ist simpel. Der Kunde zahlt auf den normalen Versicherungsbeitrag einen Aufschlag, der liegt, je nach Versicherungsgesellschaft zwischen 10 und 15 %. Sollte es zu einem Schaden kommen der den Vertrag belastet, so wird zwar der Vertrag in einer schlechteren Schadensfreiheitsklasse umgestuft, der Beitrag für den Kunden wird nicht angehoben. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Kunde auch der Gesellschaft treu bleibt, also nicht „fremdgeht“.
Wenn aber der Kunde die Gesellschaft wechselt, und das geschieht zum Jahreswechsel tausendfach, dann kommt der große Schock. Die neue Versicherungsgesellschaft stuft den Vertrag in die wesentlich schlechtere Schadensklasse ein. Dieses ist den meisten Kunden nicht bekannt.
Da reicht dann der Betrag den man durch den Wechseln zu einer anderen Gesellschaft eingespart hat keinesfalls aus um die höhere Beitragsprämie auszugleichen. Der Kunde muss erheblich draufzahlen. Er ist also bei einem Schaden und anschließendem Versicherungswechsel, dreifach bestraft. Einmal durch den Aufschlag beim Kauf des Rabattretters, dann durch die Umstufung der Schadensfreiheitsklasse und schließlich zahlt er an den neuen Versicherer einen deutlich höheren Beitrag.
Aus der Sicht der Assekuranz ist das ein lohnendes Geschäft. Aber für den Kunden?
Der Kunde ist kein Hellseher, er kann nicht wissen ob er in dem laufenden Versicherungsjahr einen Schaden haben wird. Wohl aber er kann die Risiken annähernd einschätzen. Wenn er bei einer Gesellschaft mit einer günstigen Prämie ist, wenn er sich über Jahre an diese Gesellschaft binden möchte, vielleicht doch hin und wieder mal einen Rangierunfall verursacht, ein relativ neues, hochwertiges Auto fährt, dass auch noch Vollkasko versichert ist, dann könnte sich der Rabattretter auszahlen. Aber wie gesagt; wenn – wenn – wenn.
Skepsis ist angebracht!
Eines sollte man aber immer bedenken, Versicherungsgesellschaften sind keine Wohltätigkeitsgesellschaften, sie sind immer die Gewinner, sind die Schadenaufwendungen zu hoch dann wird die Prämie angepasst, und das sogar mit Gesetzeskraft und Berliner Segen.
