Wechselkennzeichen kommt 2012
12. Januar 2012 von C. Morce | kein Kommentar
Die Zeit drängte, aber letztlich hat der Bundesrat der Gesetzesinitiative des Bundesverkehrsministers entsprochen und Ihnen als Fahrzeughalter die Möglichkeit eingeräumt, mit Beginn des Jahres 2012 das so genannte Wechselkennzeichen zu erwerben. Das bedeutet konkret, dass Sie, sollten Sie zwei Fahrzeuge Ihr Eigen nennen und diese ausschließlich privat nutzen, können Sie ein Kennzeichen für diese beiden Fahrzeuge erwerben.
Dabei spielt es keine Rolle, welches Alter die Fahrzeuge haben, für das Sie das Wechselkennzeichen benötigen. Auch ein Oldtimer kann in den Genuss dieses Wechselkennzeichens kommen. Voraussetzung ist aber, dass es sich um ein Ganzjahreskennzeichen handelt. Saisonkennzeichen sowie Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen sind als Wechselkennzeichen nicht möglich. Ebenso müssen beide Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse zugeordnet sein.
Wenn Ihre Fahrzeuge diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie bei der Zulassungsstelle ein Wechselkennzeichen beantragen. Sie müssen allerdings bei der Fahrt bedenken, dass Sie sowohl das Kennzeichen mit der Zulassungsbehörde anbringen wie auch das Kennzeichen, auf dem die TÜV-Plakette angebracht ist. Zudem müssen Sie darauf achten, dass das andere Fahrzeug nicht auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt ist.
Auch wenn die Regelungen bezüglich des Wechselkennzeichens unabhängig vom Alter Ihrer Fahrzeuge Gültigkeit besitzen, so ist der Zweck doch ein anderer: Mit dem Wechselkennzeichen sollen Sie nach den Vorstellungen des Bundesverkehrsministers den Kauf eines sauberen Zweitwagens vornehmen. Gemeint sind damit Elektro- oder Hybridfahrzeuge, also Zukunftstechnologien. Sie sollen nach den Vorstellungen der Politik mit Ihrem großen Familienwagen weite Strecken fahren und mit den Fahrzeugen der neuen Technologien innerhalb der Städte fahren. Anreize dafür gibt es bislang wenig; allerdings dürfen Sie darauf hoffen, dass Sie günstigere Versicherungsprämien zu zahlen haben, sollten Sie Ihre Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen ausstatten.
