Versicherungsschutz im Ausland
11. Mai 2009 von admin | kein Kommentar
Das Problem
Wer im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss mit
erheblich geringeren Entschädigungen bei Personen- und Sachschäden als
in Deutschland rechnen. Auch das Schmerzensgeld ist meist deutlich geringer
und die Kosten für Mietwagen, Nutzungsausfall, Sachverständigengutachten
oder einen Anwalt werden oft überhaupt nichtersetzt. Denn für den
Schadenersatz ist das nationale Recht am Unfallort maßgeblich.
Dazu kommen oft sprachliche Probleme, unbekannte Rechtsverhältnisse
und langwierige Auseinandersetzungen wegen der Schadenersatzansprüche.
Die Lösung
Eine Erweiterung des bestehenden Versicherungsschutzes deckt die
Versicherungslücken ab, die durch unverschuldete Unfälle im Ausland
entstehen. Er ersetzt Personen- und Sachschäden so, als ob der
ausländische Unfallverursacher ebenfalls bei einer Deutschen
Versicherung haftpflichtversichert wäre nach deutschem Recht und
deutschen Standards. Die Ansprüche können direkt bei der eigenen
Versicherung geltend gemacht werden. Gegen einen geringen Zuschlag
kann der Auslandschutz als Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung
für einen Pkw oder ein Wohnmobil abgeschlossen werden. Voraussetzung
ist, dass in der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Versicherungssumme
von mindestens 50 Mio. Euro pauschal (max. 12 Mio. Euro bei Personenschäden)
vereinbart ist.
Versicherungsumfang
Versicherungsschutz besteht in den ersten 12 Wochen einer Reise im
Geltungsbereich. Mitversicherte Personen sind alle berechtigten
Fahrzeuginsassen, der Halter und der Eigentümer des Fahrzeugs.
Es gelten die vertraglich für die Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarten
Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. Beim Auslandschutz
gibt es keine Selbstbeteiligung und ein Schaden führt nicht zur Rückstufung.
Geltungsbereich
Der Auslandschutz gilt in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien,
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen,
Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz,Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
