Versicherer INEAS steht unter Sonderverwaltung
17. Juli 2010 von admin | kein Kommentar
Als erster europäischer Online-Versicherer wollte der niederländische Kfz-Versicherer Ineas und LadyCarOnline mit aggressiven Beitragsprämien nicht nur den deutschen Versicherern das Fürchten lehren, auch in Frankreich und Spanien wurden Kfz-Policen von Ineas und LadyCarOnline an den Mann oder besser an die Frau gebracht. Nun steht der markige Online-Versicherer unter der Sonderverwaltung der niederländischen Finanzaufsicht. In Deutschland sind rund 50.000 Kfz-Verträge betroffen.
Der eingesetzte Verwalter Paul Versteeg versucht die verunsicherten Kunden zu beschwichtigen, in dem er erklärt, alle Haftpflichtschäden werden reguliert. Aber ob dieses Versprechen auch bei einer Insolvenz einzuhalten ist, ist äußerst fragwürdig. Im gleichen Atemzug verweist Versteeg nämlich auf die Verkehrsopferhilfe, mit der er in Deutschland zusammenarbeitet.
Die Verkehrsopferhilfe (VOH) ist ein Insolvenzfond der Autoversicherer in Deutschland. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt allen Ineas und LadyCarOnline Versicherten bei einem Unfall, den Geschädigten nicht an Ineas oder LadyCarOnline zu verweisen, sondern er möge sich gleich an die Verkehrsopferhilfe wenden.
Was aber Versteeg nicht mitteilt, ist eine Regressmöglichkeit der Verkehrsopferhilfe. Geht nämlich Ineas oder LadyCarOnline in die Insolvenz, ist also zahlungsunfähig, so haftet der Kunde bis zu einem Betrag von 2.500 Euro. In der Voll- und Teilkaskoversicherung können sich die Versicherten schon einmal darauf einstellen, dass es im Schadensfall kein Geld geben wird.
Der eingesetzte Verwalter Versteeg rät den Kunden von Ineas und LadyCareOnline, schon mal vorsorglich bei einem deutschen Versicherer eine Kaskoversicherung abzuschließen. Offensichtlich ist dem Verwalter das deutsche Versicherungsrecht nicht bekannt, kein Versicherer wird hierzulande bereit sein, nur eine Kaskoversicherung abzuschließen.
Auch die rechtliche Frage einer vorzeitigen Kündigung der Kfz-Verträge durch den Versicherungsnehmer ist völlig ungeklärt. Lässt der Kunde seine fälligen Beiträge von der Bank zurückbuchen, so kommt er mit der Beitragszahlung in Verzug und gefährdet dadurch seinen Versicherungsschutz, der möglicherweise nur noch theoretisch besteht. Zahlt er brav seine Beiträge, steht zu befürchten, dass er bei einem Unfall noch zusätzlich mit 2.500 Euro von der Verkehrsopferhilfe zur Kasse gebeten wird!





