Zweifelhafte Preispolitik in der Kfz–Versicherung
29. November 2009 von admin | kein Kommentar
Nun ist die Schlacht um den wechselwilligen Kunden in der Kraftfahrtzeug – Versicherung erst einmal gelaufen. Man fragt sich aber, was hat es denn dem einzelnen Anbieter an Neugeschäft gebracht? Im Grunde ist es in jedem Jahr nur eine Marktverschiebung und ein Feilschen der Auto – Versicherungen untereinander. Um jeden Kunden der Konkurrenz wird mit Sonderrabatten und Zugeständnissen gerungen. Dieses kann dem ohnehin schon gebeutelten und wechselwilligen Autofahrer nur recht sein. Auch die kündigungswilligen Kunden werden von ihren Versicherern mit Rabatten belohnt, wenn sie nur nicht zu der unliebsamen Konkurrenz überlaufen…
Reicht der Kunde beispielsweise bei der VHV- Autoversicherung seine fristgerechte Kündigung ein, so kann er gewiss sein, wenige Tage später ein tolles Angebot aus Hannover zu bekommen, dass ihm gut 10 % Einsparung gegenüber seiner alten Prämie beschert. Nimmt der Kunde dieses Angebot an, so ist die ausgesprochene Kündigung gegenstandslos und die VHV hat den Kunden wieder für ein Jahr gefestigt.
Aber von alleine wäre die Versicherung nun nicht auf die Idee gekommen, dem Kunden schon vorab einen günstigen Beitrag zu offerieren. Warum auch? Wenn der Kunde nicht von alleine darauf kommt, dann hat er eben Pech gehabt und zahlt ein weiteres Jahr den höheren Beitrag. Und so kommt es, dass bei dem Kampf um den Neukunden die Altkunden auf der Strecke bleiben. Während der, über Jahre treue Bestandskunde, brav seinen hohen Beitragsatz zahlt, genießt der Neukunde für das gleiche Risiko einen nicht unerheblichen Rabatt.
Verärgerung ruft das nicht nur unter den gelackmeierten Kunden hervor, auch die Makler / Vermittler fühlen sich auf der Verliererseite durch diesen Preiskampf. Die Folge ist, dass Makler ihre Kfz – Bestände schon vorsorglich kündigen, um dann in aller Ruhe und Gelassenheit bis zum Jahresende den günstigsten Versicherer rausfiltern, um diesem dann die Risiken anzubieten. Ob diese Vorgehensweise im Sinne der Assekuranz ist, darf bezweifelt werden.
