Fahrer-Unfallversicherung
11. Mai 2009 von admin | kein Kommentar
FAHRZEUGINSASSEN SIND GESETZLICH GESCHÜTZT -
FAHRERBLEIBT AUF DER STRECKE
Fahrzeuginsassen können bei Unfällen ihre Schadenersatzansprüche an
die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters stellen, egal ob der Fahrer den
Unfall verschuldet hat oder nicht. Einer bleibt mit seinem persönlichen
Schaden nach einem Unfall allerdings auf der Strecke: der Fahrer. Sofern
er selbst den Schaden verursacht hat oder kein Schädiger feststellbar ist,
kann er nicht mit einer Entschädigung rechnen.
Mit einer Fahrer-Unfallversicherung kann diese Versicherungslücke
sinnvoll und preiswert geschlossen werden. Für einen geringen Zuschlag
sind dann auch Personenschäden des Fahrers versichert,
die durch selbst- bzw. teilverschuldete Unfälle, durch unbekannte
Schädiger oder durch Unfälle aufgrund höherer Gewalt entstanden sind.
Die Fahrer-Unfallversicherung kann für Pkw und Wohnmobile sowie für
gewerbliche Risiken (Lieferwagen, Lkw, Zug- und Arbeitsmaschinen)
abgeschlossen werden.
Voraussetzung für den Abschluss ist, dass der Versicherungsnehmer im
Kalenderjahr des Vertragsbeginns mindestens 23 Jahre alt ist bzw. wird.
DIE FAHRER-UNFALLVERSICHERUNG SCHÜTZT DEN FAHRER SO
PERFEKT WIE DIE KFZ-HAFTPFLICHT DIE MITFAHRER
Die Leistungen der Fahrer-Unfallversicherung orientieren sich an denen der
Kfz-Haftpflichtversicherung. Jeder berechtigte Fahrer erhält dieselben Leistungen
für Personenschäden, wie sie die Mitfahrer aus der Kfz-Haftpflicht -
versicherung erhalten – und zwar auch bis zu einer Höhe von 12 Mio. Euro.
Analog zur Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich der Schadenersatz nach
den individuellen Einkommens- und Lebensverhältnissen des Geschädigten
und nicht – wie in der klassischen Unfallversicherung üblich – nach festen
Versicherungssummen.
Zu den Entschädigungsleistungen gehören insbesondere:
• Verdienstausfall
• Schmerzensgeld
• Leistungen für sonstige Folgeschäden (z.B. behindertengerechte
Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe)
• Leistungen an Hinterbliebene (z.B. Witwen-/Waisenrente)
Dabei gehen Leistungen anderer, wie z.B. Unfallgegner, Sozialversicherungs -
träger oder Krankenkassen vor.
