Fahrer-Unfallversicherung

FAHRZEUGINSASSEN SIND GESETZLICH GESCHÜTZT -
FAHRERBLEIBT AUF DER STRECKE

Fahrzeuginsassen können bei Unfällen ihre Schadenersatzansprüche an
die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters stellen, egal ob der Fahrer den
Unfall verschuldet hat oder nicht. Einer bleibt mit seinem persönlichen
Schaden nach einem Unfall allerdings auf der Strecke: der Fahrer. Sofern
er selbst den Schaden verursacht hat oder kein Schädiger feststellbar ist,
kann er nicht mit einer Entschädigung rechnen.

Mit einer Fahrer-Unfallversicherung  kann diese Versicherungslücke
sinnvoll und preiswert geschlossen werden. Für einen geringen  Zuschlag
sind dann auch Personenschäden des Fahrers versichert,
die durch selbst- bzw. teilverschuldete Unfälle, durch unbekannte
Schädiger oder durch Unfälle aufgrund höherer Gewalt entstanden sind.
Die Fahrer-Unfallversicherung kann für Pkw und Wohnmobile sowie für
gewerbliche Risiken (Lieferwagen, Lkw, Zug- und Arbeitsmaschinen)
abgeschlossen werden.
Voraussetzung für den Abschluss ist, dass der Versicherungsnehmer im
Kalenderjahr des Vertragsbeginns mindestens 23 Jahre alt ist bzw. wird.

DIE FAHRER-UNFALLVERSICHERUNG SCHÜTZT DEN FAHRER SO
PERFEKT WIE DIE KFZ-HAFTPFLICHT DIE MITFAHRER

Die Leistungen der Fahrer-Unfallversicherung orientieren sich an denen der
Kfz-Haftpflichtversicherung. Jeder berechtigte Fahrer erhält dieselben Leistungen
für Personenschäden, wie sie die Mitfahrer aus der Kfz-Haftpflicht -
versicherung erhalten – und zwar auch bis zu einer Höhe von 12 Mio. Euro.
Analog zur Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich der Schadenersatz nach
den individuellen Einkommens- und Lebensverhältnissen des Geschädigten
und nicht – wie in der klassischen Unfallversicherung üblich – nach festen
Versicherungssummen.

Zu den Entschädigungsleistungen gehören insbesondere:

• Verdienstausfall

• Schmerzensgeld

• Leistungen für sonstige Folgeschäden (z.B. behindertengerechte

Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe)

• Leistungen an Hinterbliebene (z.B. Witwen-/Waisenrente)

Dabei gehen Leistungen anderer, wie z.B. Unfallgegner, Sozialversicherungs -
träger oder Krankenkassen vor.


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