Fahranfänger und die Kfz-Versicherung

Die Fahranfänger, in der Altergruppe der 18- bis 25-jährigen, haben es besonders schwer, eine günstige Kfz–Versicherung zu finden. Diese Risikogruppe gehört bei der Assekuranz zu den unerwünschten Risiken. Leider nicht ohne Grund, denn die Statistik belegt, dass Fahranfänger die meisten Unfälle verursachen. Ungenügende Fahrpraxis, Selbstüberschätzung und nicht selten Alkohol und sogar Drogen sind vielfach die Ursachen für grausame Unfälle im Straßenverkehr. Vor geraumer Zeit wurde das sogenannte „begleitete Fahren“ eingeführt, Der Fahranfänger muss dann im Alter von 16 ½ Jahren einen Fahrschulkurs belegen.

Er hat nach bestandener Prüfung die Möglichkeit bis zur Erreichung des Volljährigkeitsalters von 18 Jahren, in Begleitung eines mindestens 30 jährigen Fahrers, der wiederum den Führerschein seit mindestens 5 Jahren haben muss, an dem „begleiteten Fahren“ teilzunehmen. Als erstes Bundesland hatte Niedersachsen diesen Feldversuch im Jahre 2006 eingeführt. Andere Bundesländer haben sehr schnell nachgezogen, denn der Versuch hat sich positiv auf das spätere Fahrverhalten der Fahranfänger ausgewirkt. Verschiedene Kfz-Versicherungen honorieren dieses mit einem Rabatt in der Kfz-Versicherung.

Wenn nun ein Fahranfänger im Alter von 18 bis 25 ein eigenes Auto fahren will, so hat er dennoch ein Problem mit der Kfz–Versicherung. Nicht selten ist die Kfz–Versicherung teurer als das gekaufte Auto. Nun gibt es einige Möglichkeiten, das Auto günstiger zu versichern. In der Regel wird es dann auf eine Person zugelassen, die bereits seit Jahren eine Kfz–Versicherung hat, z.B. auf den Vater oder die Mutter. Das ist die einfachste Methode, um bei der Kfz-Versicherung Geld zu sparen.

Aber dieses hat auch Nachteile, denn der Vertrag läuft ja nicht auf den Jugendlichen. Also kommt er auch nicht mit seinen Prozenten runter! Eine andere Möglichkeit ist, dass das Auto zwar auf den Jugendlichen zugelassen wird, er also Halter des Fahrzeugs ist, Versicherungsnehmer ist jedoch der Vater / oder die Mutter. Diese Regelung nennt man dann abweichender Halter.

Aber Vorsicht, der Fahranfänger mit seinen vielleicht 18 Jahren muss bei der Versicherung als Fahrer angegeben werden. Und dann kommt das eigentliche Problem. Fast alle Kfz-Versicherungen akzeptieren keine Zweitwagenregelung, wenn Fahrer unter 25 Jahren angegeben werden! Das bedeutet dann, dass dieses Fahrzeug mit dem Fahranfänger als „Erstfahrzeug“ bei der Kfz-Versicherung geführt werden muss. Außerdem akzeptiert nicht jede Kfz-Versicherung den abweichenden Halter. Einige Direkt Kfz-Versicherer werben damit, dass der Kunde sein Zeitfahrzeug in der gleichen SF-Klasse einstufen kann, wie das Erstfahrzeug.

Auch hier muss man bei der Kfz-Versicherung ganz genau hinschauen, denn in der Regel werden bei einem Unfall / Schaden eines der beiden Fahrzeuge, gleich beide Kfz-Versicherungs-Verträge mit der Rückstufung belastet.


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