In der Autoversicherung wird der Rabattretter immer beliebter

Es ist erstaunlich wie viel dem Autofahrer sein gelebtes Gefährt wert ist. Prämienzuschläge bis zu 10 % nehmen viele Kunde der Autoversicherung in Kauf um den erfahrenen Rabatt in der Autoversicherung zu sichern. Der Prämienaufschlag ist bei den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich, unterschiedlich sind auch die Voraussetzungen um überhaupt in den zweifelhaften Genuss des Rabattretters zu gelangen. Die meisten Gesellschaften bieten diesen Schutz ihren Kunden erst ab der SF – Klasse 4, also vier schadenfreie Jahre an…

Nun ist die Idee des Rabattes in der Autoversicherung nicht gerade neu. Bei allen Gesellschaften gibt es seit Jahren die Einstufung in den Schadenklassen. Je länger ein Vertrag schadenfrei geführt wird, umso günstiger ist er dann natürlich in der Beitragsprämie. Diese orientiert sich dann an der so genannten SF – Klasse.

In der Kfz – Haftpflichtversicherung kann der Kunde nach einem selbstverschuldeten Unfall entscheiden ob er seinen Rabatt in der Autoversicherung retten will oder nicht. Wenn es sich um einen Bagatellunfall mit geringen Kosten handelt, so ist es durchaus eine Überlegung wert, ob der Versicherungsnehmer diesen Schaden selbst bezahlt und somit einer Hochstufung seines Vertrages entgegenwirkt.

Die meisten großen Versicherer sind hier sehr kundenfreundlich und teilen dem Versicherungsnehmer mit, mit welcher Summe der Schaden reguliert wurde und ob es sich rechnerisch lohnt diesen Schaden aus eigener Tasche zu zahlen. Schließlich hat die eigene Autoversicherung alle notwenigen Daten des Vertrages ihres Kunden und kann aufgrund dieser Kriterien sehr schnell errechnen wie das Verhältnis von Schaden und Beitragprämie ist.

In der Vollkaskoversicherung ist eine Erstattung des Schadens an die Autoversicherung nicht mehr möglich wenn diese erst einmal den Schaden reguliert hat. Oft kommt es zu Irritationen der Kunden wenn es mit der Klärung der Schuldfrage zu lange dauert. Viele Kunden meinen, wenn die gegnerische Autoversicherung den Schaden nach Feststellung der Schuldfrage bezahlt, dann entlaste ich mein Konto bei meiner Autoversicherung wieder. Dieses geht leider nicht. Sobald die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen wird, wird automatisch auch der Vertrag belastet.

Bei dem Rabattretter der schon bei Vertragsabschluss zugebucht werden kann,  sieht die ganze Sache schon anders aus. Hier sichert sich der Kunde bereits im Voraus dagegen ab seien Rabatt zu verlieren. Hat er im Laufe des Versicherungsjahres keinen Schaden, so ist der gezahlte Beitragszuschlag weg.

Nimmt er hingegen seinen Rabattretter in Anspruch behält er seine SF – Klasse trotz Schadenzahlung der Autoversicherung. Dieses trifft sowohl auf die Haftpflichtversicherung wie auch auf die Vollkaskoversicherung zu. Vorausgesetzt es besteht eine Vollkaskoversicherung.

Vorsicht ist allerdings bei einem Versicherungswechsel geboten. Die neue Versicherungsgesellschaft, und da sind sich nun alle Autoversicherungen einig, bekommt von der alten Autoversicherung den Schaden gemeldet. Und diese schert sich nun wenig darum ob der Kunde einen Rabattretter hatte oder nicht. Die neue Autoversicherung rechnet den Schaden dann voll auf den Vertrag an!


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