Autoversicherung wechseln – Tipps zum viel Geld sparen!
18. Oktober 2009 von admin | kein Kommentar
Alle Jahre wieder das gleiche Spiel. Wer zum ersten Januar seine Kfz –Versicherung wechseln will, der muss seinen bestehenden Vertrag bis spätestens 30. November kündigen. So die allgemeine Auffassung vieler Kunden. Nun hat sich aber die Assekuranz wieder mal einen genialen Schachzug ausgedacht. Während sich der Stichtag „30. November“ in den Köpfen der Kunden regelrecht eingebrannt hat, muss nun ein Umdenken stattfinden…
Zumindest bei der Allianz Versicherung und der ERGO Versicherungsgruppe, zu letzterer gehört die Victoria, Hamburg-Mannheimer und die D.A.S. Versicherung, ist dieses Datum nicht mehr aktuell. Hier wird dann der Jahrestag des Vertragsbeginns für eine Kündigung maßgebend sein. Die R+V Versicherung will nun auch nachziehen.
Die Absicht der Versicherer ist leicht zu durchschauen, wer weiß denn schon das Abschlussdatum seiner Kfz – Versicherung? Hier baut die Assekuranz auf die Vergesslichkeit seiner Kunden. Zumal die Kündigung auch hier spätestens einen Monat vor dem Jahrestag des Vertragsabschlusses bei dem Versicherer eingegangen sein muss. Versäumt der Kunde diesen Kündigungstermin, kann sich die Versicherung auf ein weiteres Jahr der Treue seines Kunden freuen.
Begründet wird diese Umstellung von der Assekuranz damit, dass bei einer Verteilung der Prämienfälligkeiten über das ganze Kalenderjahr, der Verwaltungsaufwand geringer sei. Außerdem käme es dem Kunden auch zugute, wenn er nicht gerade zum Jahreswechsel zu anderen Zahlungsverpflichtungen, auch noch die Kfz – Prämie entrichten müsse. Ein wirklich edeler Gedanke. Aber nicht nur die Kündigungsmöglichkeit ist von dieser Änderung negativ betroffen. Eine ganz andere, bislang günstige, Regelung für den Kunden fällt hierdurch ganz weg. Gerade Fahranfänger, die mit einer hohen SF – Klasse beginnen, werden es in der Geldbörse spüren. Diese wurden bisher zum 1. Januar in eine günstigere SF- Klasse eingestuft, wenn der Vertrag mindestens 6 Monate schadenfrei bestanden hat. Dieses ist nun vorbei. Die Umstufung findet bei der neuen Regelung immer zum Datum des Vertragsbeginns statt, also erst nach 12 Monaten. Das führt natürlich indirekt zu einer finanziellen Mehrbelastung, die auf den ersten Blick von dem Kunden nicht wahrgenommen wird. Den Versicherern bringt es zusätzlich sattes Bargeld ohne Risiko. Wer also seine Kfz –Versicherung wechseln will, sollte bei dem neuen Anbieter darauf achten, dass die Hauptfälligkeit und somit auch die Kündigungsmöglichkeit immer auf den 01. Januar fällt. Dieses kann natürlich auch bei den oben genannten Versicherern beantragt werden. Nur sagen muss man es eben beim Vertragsabschluss.
Der Wechsel macht natürlich nur Sinn, wenn man sparen kann. Und sparen kann man nur wenn man vergleicht. Mit unserem Vergleichsrechner werden Sie in wenigen Minuten ein exaktes Ergebnis erhalten, kostenlos und unverbindlich. Nutzen Sie unser Angebot.
