Autounfall–Checkliste

Was tun, wenn es gekracht hat?  Verständlicher Weise verlieren die meisten Autofahrer nach einem Autounfall die Nerven. So werden sie in der Stresssituation sehr leicht Opfer von vermeintlich gutgemeinten Hilfsangeboten. Urplötzlich und aus dem Nichts taucht ein Abschleppwagen auf. Der Fahrer ist sehr freundlich und hilfsbereit, verspricht, sich um die gesamte Abwicklung des Autounfalls zu kümmern. Er nimmt Ihnen alles ab, nicht nur die Sorgen, auch eine Blankovollmacht und damit Ihr gutes Geld.

Oberstes Gebot nach einem Autounfall ist: Ruhe bewahren und kein unüberlegtes Handeln. Unterschreiben Sie unter keinen Umständen ein Schuldanerkenntnis oder eine Vollmacht, in der Sie an Dritte Personen Ihre Rechte abtreten. Sichern Sie den Unfallort, indem Sie Ihre Warnblickanlage einschalten und stellen Sie bei starkem Fahrzeugverkehr ein Warndreieck in einem Abstand von mindestens 100 Metern vom Unfallort auf.

Sofern bei dem Autounfall jemand verletzt worden ist, rufen Sie einen Arzt oder auch einen Krankenwagen. Sollte die Fahrbahn aufgrund des Autounfalls mit Öl verschmutz sein, so sollten Sie unverzüglich die Feuerwehr über die Rufnummer 112 informieren. Diese wird zur Sicherheit anderer Autofahrer das Öl mit Hilfe von Bindemitteln beseitigen.

Sofern es sich bei dem Autounfall nur um einen geringfügigen Blechschaden handelt, so fahren Sie Ihr Fahrzeug zur Seite und machen die Fahrbahn für den fließenden Verkehr wieder frei. Immer wieder herrscht Unklarheit, ob man nach einem Autounfall die Polizei rufen sollte. Auf jeden Fall sollte man die Polizei informieren, wenn:

*Personen verletzt worden sind,

*Ein hoher Sachschaden entstanden ist, z.B. eines der Fahrzeuge kann nicht mehr gelenkt werden,

*Sie den Verdacht haben, der Unfallgegner steht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,

*Der Unfallgegner kann oder will sich nicht ausweisen bzw. er verweigert die Nennung seiner Haftpflichtversicherung,

*Der Unfallgegner hat ein Stoppschild bzw. das Rotlicht einer Ampel missachtet.

Bei kleineren Lack- oder Blechschäden kann man in der Regel auf die Hinzuziehung der Polizei verzichten. Man sollte in den Fällen versuchen, ruhig und vernünftig miteinander zu reden, um eine gütliche Einigung in beiderseitigem Einvernehmen zu erreichen.

Machen Sie sich Notizen von dem Unfallort mit Datum und Uhrzeit. Sofern Sie keinen Fotoapparat zur Hand haben, fertigen Sie eine Skizze vom Unfallort an. Notieren Sie sich Name, Anschrift und Telefonnummer des Unfallgegners. Verlangen Sie den Personalausweis sowie den Kfz-Schein, schließlich muss der Fahrer nicht auch der Halter des Fahrzeugs sein. Vergleichen Sie anhand des Kfz-Scheines das Kennzeichen am Fahrzeug.

Sofern Zeugen des Autounfalls zur Verfügung stehen, die für sie positive Aussagen machen können, so notieren Sie sich deren Namen und Anschrift. Nach dem Autounfall sollten Sie umgehend Ihre Haftpflichtversicherung wie auch die des Gegners informieren. Die meisten Autoversicherungen begnügen sich nach einem Autounfall mit einer telefonischen Schadenmeldung bzw. –Schilderung.

Wenn Sie diese grundlegenden Vorkehrungen treffen, vor allem aber einen klaren Kopf bewahren, sollte sich der Autounfall für Sie zu keinem Problem ausweiten.


1 Kommentar

  1. 1. Hänfling

    Kommentar vom 8. September 2010 um 15:30

    Bei vielen Versicherungen gibt es auch eine Service-Card. Da brauchen die Geschädigten einfach nur anrufen und es wird sich um den Rest gekümmert.

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