Morgens um sieben ist die Welt noch in Ordnung
19. Juli 2009 von admin | kein Kommentar
Am schwarzen Brett im Treppenhaus eines Berliner Hochhauses hing ein Schreiben der Hausverwaltung mit folgendem Text:
„Wegen dringenden Reparatur- bzw. Wartungsarbeiten wird am kommenden Mittwoch in der Zeit zwischen 06.00 und 09.00 Uhr die Wasserversorgung unterbrochen. Nach Beendigung der Arbeiten kann es im Leitungswasser zu Trübungen kommen. Wir bitten alle Mieter sich auf diesen Umstand einzustellen und entsprechende Vorsorge zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Hausverwaltung“…
Die Mieterin Frau F., eine allein erziehende Mutter, wohnte mit Ihrer fünfzehnjährigen Tochter in der siebenten Etage dieses Hauses. Die Mutter arbeitete als Reinigungskraft in einem Bürohaus. Wie immer verließ Frau F. morgens gegen 4.45 Uhr die Wohnung um zu Ihrer Arbeitsstelle zu fahren. Der Wecker der Tochter rasselte um 7.00 und erinnerte sie an den rauen Alltag. Die Schule begann um 07.45 Uhr. Soweit war es noch alles normal im Hause der Familie F. Mit großem Erstaunen stellte die Tochter im Bad fest, dass kein Wasser aus der Leitung kam. In der Küche die gleiche Situation. Weder Warm- noch Kaltwasser kam aus dem Hahn. Um 07.20 Uhr verließ die Tochter die Wohnung und ging zur Schule.
Für Frau F. war um 08.30 Uhr die Arbeit beendet. Danach machte sie noch einige Besorgungen und kam um 10.30 in ihrer Straße an. Vor ihrem Hauseingang waren zwei Feuerwehrwagen, ein Fahrzeug der Wasserwerke sowie ein Polizeifahrzeug aufgefahren.
Was war passiert?
Die Mutter hat die Information der Hausverwaltung zwar gelesen, allerdings diese nicht an ihre Tochter weitergegeben. Und so kam es wie es kommen musste, die Tochter drehte den Wasserhahn im Badezimmer nicht wieder zu nachdem sie feststellte dass nirgendwo Wasser lief. Die Wartungsarbeiten wurden vorzeitig beendet und die Wasservorsorgung war bereits gegen 08.30 Uhr wieder hergestellt. Mit einem gewaltigen Druck schoss nun das Wasser- Luftgemisch aus dem geöffneten Hahn im Badezimmer der Familie F. Der Druck war so enorm dass der Schwenkhahn in seiner Krümmung zerbarst. Das Wasser konnte nun in einem hohen Bogen über den Waschbeckenrand hinaus in das Badezimmer gelangen. Nach ca. einer Stunde bemerkte der Mieter der unter der Familie F. wohnt, dass Wasser von der Wohnzimmerdecke tropfte. An den Wänden waren plötzlich starke Wasserstreifen, es rieselte richtig und auf dem Boden sammelten sich Wasserpfützen. Der Mieter eilte einen Stock höher und stellte fest dass auf dem Treppenhauspodest ebenfalls alles unter Wasser stand. Er rief umgehend die Feuerwehr an die mit den Löschzügen anrückte. Der Schadensort war schnell ausgemacht, mit Gewalt verschaffte sich die Feuerwehr Zugang zu der Wohnung der Frau F. Die Schadensursache war schnell ermittelt und das Wasser wurde in der Wohnung abgesperrt.
Frau F. hatte Glück im Unglück, sie hatte ihre Versicherungen über einen Versicherungsmakler abgeschlossen der nun die ganze Sache in die Hand nahm. Eine telefonische Meldung an den Makler genügte. Der Makler meldete den Schadenshergang der Haftpflichtversicherung wie auch der Hausratversicherung. Letztere schickte umgehend einen Sachverständigen zu dem Schadensort um die Höhe des Schadens zu erfassen. Weiterhin erging eine Meldung an die Gebäudeversicherung der Hausverwaltung. Die Gebäudeversicherung trägt die Kosten für Schäden, die an einem Gebäude oder Teile eines Gebäudes durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm entstanden sind. Hierzu gehören auch Sachen die unmittelbar mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie beispielsweise Tapeten oder Teppiche die verklebt sind und somit Bestandteil des Gebäudes geworden sind.
Die Hausratversicherung der Frau F. ersetzte gemäß des Sachverständigtengutachtens den Schaden an dem Hausrat wie z.B. durchnässte Möbel, unbrauchbar gewordene
Elektrogeräte, lose verlegte Auslegware, Bekleidung etc. Die Privathaftpflichtversicherung der Frau F. trägt alle „Fremdkosten“, also die Kosten für die Beseitigung der Schäden die in der darunter liegenden Wohnung entstanden sind. Dieses können im schlimmsten Fall sogar Hotelkosten sein, wenn die Wohnung durch den Schaden unbewohnbar geworden sein sollte.
Die ganze Sache wäre viel schlimmer ausgegangen, wenn der Schaden nicht unmittelbar von dem Nachbarn entdeckt worden wäre. Dann hätte sich das Wasser noch in die unteren Etagen ausbreiten können.
In dem vorliegenden Fall lagen die Aufwendungen der drei Versicherungen knapp unter 80.000 Euro. Wie gut wenn man dann auf eine Versicherungspolice zurückgreifen kann!
