Mit einer Hausratversicherung kann man sich im Urlaub vor bösen Überraschungen schützen.

Wer in den Urlaub fährt, möchte sich in der Regel ganz sorglos erholen. Aber auch hier ist der Mensch leider nicht vor den Gaunern und Ganoven geschützt. Wenn das Hotel nicht den versprochenen Erwartungen entspricht, ist das schon recht ärgerlich. Wird der Gast dann auch noch um sein Eigentum erleichtert, dann tut es doppelt weh, mal ganz abgesehen von dem Ärger, der dann auf ihn zukommt. Wer dieses einmal durchlebt hat, der kann ein Lied davon singen, welch Prozedere ihm dann bevorsteht. Insofern ist es gut, wenn der Betroffene sich vorher ein bisschen schlau macht und auf diese Widrigkeiten ein wenig vorbereitet ist…

Sollten Kreditkarten entwendet worden sein, so ist immer der erste Schritt die Sperre der Karten zu veranlassen. Dafür gibt es eine  einheitliche Hotlinenummer die lautet 116 116. Die Voraussetzung allerdings ist, dass der Bankkunde auch seine Kontonummer sowie die Bankleitzahl weiß. Ohne diese Angaben kann die Sperre nicht erfolgen. Wer diese persönlichen Daten nicht im Kopf hat, sollte sie an einem sicheren Ort hinterlegen, damit er im Notfall sofort darauf zurückgreifen  kann.

Wenn Mobiltelefone entwendet wurden, so ist es ratsam, die Sperre der SIM – Karte direkt bei dem Provider zu veranlassen. Hier gibt es leider noch keine einheitliche Hotlinenummer, soll aber in naher Zukunft kommen. Die Sperre des Telefons setzt voraus, dass Sie die IMEI Nummer Ihres Gerätes kennen. Mit der Sperre des Handys machen Sie es den Dieben schwerer, Ihr Handy mit einer anderen SIM- Karte weiter zu verwenden. Allerdings bringt diese Sperre in der Regel nicht viel, da die Diebe zu allererst die IMEI ändern. Ein Profi schafft das in weniger als einer Minute!

Sollten Ihnen aus Ihrem Hotelzimmer oder aus Ihrem verschlossenen Auto  Reisegepäck gestohlen worden sein, so haben Sie die Chance, über Ihre heimische Hausratversicherung den Schaden ersetzt zu bekommen. Je nach Vertragsart, ist im Rahmen der so genannten „Außenversicherung“  in der Regel 10 % der Versicherungssumme, maximal 10.000 Euro abgesichert. Allerdings sollten Sie den Diebstahl unverzüglich Ihrer Hausratversicherung melden, auch eine telefonische Vorabmeldung ist ratsam.  Zu der konkreten Schadensschilderung sollten Sie möglichst eine Bestätigung der Hotelleitung sowie eine Kopie des Polizeiprotokolls beifügen.

Auf die oft angepriesene Reisegepäckversicherung können Sie getrost verzichten, wenn Sie sich die Bedingungen einmal genauer ansehen, so kommen Sie zu dem Schluss, eine Entschädigungszahlung ist hier so gut wie ausgeschlossen! Sie müssen schon mit Ihrem Koffer im Bett schlafen, damit die Reisegepäckversicherung nach einem Diebstahl auch Leistungen erbringt.

Einem Urlauber der im Flughafenrestaurant sein Essen verzehrte, wurde die am Boden abgestellte Reisetasche in einem unbeobachteten Moment gestohlen. Da die Reisegepäckversicherung die Regulierung wegen mangelnder Sorgfaltspflicht ablehnte, zog der Geschädigte vor Gericht. Der Anwalt des Urlaubers konnte den Richter mit der Frage überzeugen: „sollte denn mein Mandant seine Mahlzeit wie ein Hund vom Boden aufschlecken und dabei immer die Reisetasche im Auge behalten?“

Auf jeden Fall sollten Sie bei einem Diebstahl immer bei der Polizei eine Anzeige erstatten. Merken Sie sich die Tätigkeitsnummer bzw. das Aktenzeichen sowie die aufnehmende Polizeidienststelle.


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