Hausrat und Haftpflicht

Hausrat- und Haftpflichtversicherungen als moderne Basisversicherungen.
Eine Hausratversicherung ersetzt im Falle von Beschädigung, Diebstahl oder Zerstörung den Neuwert des betroffenen Hausrats. Aus diesem Grund wird schnell verständlich, wieso eine Hausratversicherung in den Bereich der Basisversicherungen einzuordnen ist.

Im Fall der Fälle kann eine entsprechende Versicherung den Einzelnen vor dem finanziellen Ruin bewahren. Dies trifft vor allem bei schwerwiegenden Schäden innerhalb der Wohnung oder des Hauses zu. Man denke an dieser Stelle beispielsweise an einen Brand oder Wasserschaden, der nicht selten den kompletten Hausrat einer Person zerstören kann. In der Regel wird eine Hausratversicherung in Kombination mit einer Haftpflichtversicherung angeboten, die ebenfalls in den Bereich der grundlegenden Versicherungen zu zählen ist, über die jede erwachsene Person in Deutschland verfügen sollte.

Der Leistungsfall einer Haftpflichtversicherung tritt bei Ansprüchen eines Dritten gegenüber dem Versicherungsnehmer ein. In diesem Fall reguliert die Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers die anfallenden Kosten für Sach- und Personenschäden. Dies geschieht im Übrigen auch dann, wenn dem Einzelnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

In diesem Punkt unterscheidet sich eine Haftpflichtversicherung maßgeblich von vielen anderen Versicherungsformen in Deutschland, bei denen grobe Fahrlässigkeit generell als Ausschlusskriterium gilt. Gemeinsam ist einer Haftpflichtversicherung mit anderen Versicherungen jedoch, dass diese im Falle von Vorsatz nicht in Leistung tritt.

Eine mutwillige Herbeiführung eines Versicherungsfalles ist somit vom Leistungskatalog einer Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Im Zweifelsfall wird vom Versicherungsanbieter geprüft werden, ob dem Versicherungsnehmer oder dem Schadensverursacher im Schadensfall Vorsatz vorgeworfen werden kann.
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