Doppelversicherung in den Sparten Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung

Manchmal passiert es durch Vergesslichkeit, manchmal durch Heirat, aber manchmal ist sie auch beabsichtigt, die Doppelversicherung. In den meisten Fallen sind Sparten wie Rechtsschutzversicherung, private Haftpflichtversicherung und sehr oft die Hausratversicherung betroffen. Die vorzeitige Vertragsaufhebung ist bei einer Doppelversicherung relativ einfach unter den Versicherern geregelt.

Die Gesellschaft, die den jüngsten Vertrag hat, hebt ihren zu Gunsten der Gesellschaft auf, die die älteren Rechte besitzt.Vertragsbeendigung ist im Allgemeinen der Zeitpunkt des Zusammenziehens der Partner bzw. der Tag der Eheschließung. Obwohl sich viele Neuvermählte nach der Hochzeit fragen, welchen Vertrag behalten wir nun, welche Gesellschaft ist die richtige, so kann es durchaus Sinn machen, bei zwei Gesellschaften eine Hausratversicherung zu haben.

Hat der eine Partner einen „Altvertrag“, in dem noch nach den Bedingungen VHB74, beispielsweise Fahrraddiebstahl bis 500 DM ohne jeglichen Zuschlag mitversichert ist, so steht dem nichts im Wege, den Vertrag auch weiterhin fortzuführen. Allerdings sollten beide Versicherer davon unterrichtet werden, dass zwei Verträge bestehen. Ein weiteres Argument für den Erhalt eines „Altvertrages“ nach den Bedingungen von 1974 ist die Glasversicherung. Hier ist Glasbruch ebenfalls ohne Zuschlag mitversichert. Aber Vorsicht, keine Isolierverglasung.

Diese muss, sofern es gewünscht wird, extra abgesichert werden. Die Versicherer sehen solche Konstellationen verständlicher Weise nicht gerne, denn sie sind immer bestrebt, Verträge nach den neusten Bedingungen in ihrem Bestand zu haben. Aber das ist eben reines Wunschdenken. Im Schadensfall reguliert die Hausratversicherung bei der die höhere Versicherungssumme versichert ist. Im Verhältnis der Versicherungssummen zu der Schadenhöhe wird die Hausratversicherung mit der niedrigeren Versicherungssumme an den Gesamtkosten beteiligt.

Dieses bekommt der Kunde in der Regel nicht mit. Im Grunde genommen ist dieses auch keine klassische Doppelversicherung, sondern lediglich eine Zusammenlegung zweier unterschiedlicher Verträge nach der vorangegangenen Zusammenlegung von zwei Haushaltungen. Auf keinen Fall aber darf der Kunde für einen Schaden doppeltes Geld kassieren.

Das könnte ihm im schlimmsten Fall als Versicherungsbetrug ausgelegt werden. In der privaten Haftpflichtversicherung, wie auch in der Rechtsschutzversicherung sollte man darauf achten, dass keine Doppelversicherung besteht.Sie kostet nur Geld und bringt keinerlei Vorteile.

Unverheiratete Paare müssen unbedingt darauf achten, dass beide bei den betreffenden Versicherungsgesellschaften namentlich und mit Geburtsdatum registriert sind. Nur so genießen auch beide den Versicherungsschutz aus einer Police.


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