Die private Haftpflichtversicherung – Risikoschutz für wenig Geld !
16. Mai 2009 von admin | kein Kommentar
Private Haftpflichtversicherung – Lücken und Tücken der Haftung
Eine der wichtigen, wenn nicht sogar die wichtigste Versicherung ist die Haftpflichtversicherung.
Die Haftungsansprüche gegenüber einem Schadenverursacher sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Im § 823 des BGB ist die Schadensersatzpflicht, also die Verpflichtung einen angerichteten Schaden zu ersetzen folgendermaßen definiert:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Eigentlich ist es klar und unmissverständlich formuliert. Aber dennoch kommt es gerade im Haftungsbereich immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen hinsichtlich der Auslegung und Interpretation über die Schuld- und damit Haftungsfrage.
Alleine die Deliktsfähigkeit von Kindern ist sehr häufig Gegenstand von Streitigkeiten.
Um all diese Auseinandersetzungen zu umgehen und auf der sicheren Seite zu sein, ist die private Haftpflichtversicherung ein unbedingtes Muss für jeden verantwortungsbewussten Menschen. So sollte man meinen. Aber weit gefehlt, ein Großteil der Bevölkerung meint auf dies Sicherheit verzichten zu können. Hier wird teils bewusst, teils aus Leichtsinn, mit der eigenen Existenz gespielt. Und manchmal wird diese dann auch verloren, denn schließlich haftet man mit seinem gesamten Vermögen bis zur vollständigen Wiedergutmachung des entstandenen Schadens.
Das hierbei dann möglicherweise der Geschädigte auch seinen sozialen Status verlieren kann, wird nicht bedacht. Wenn auch der Schadenverursacher in ein finanzielles Desaster stürzt, muss er nicht auch noch den Geschädigten mitreißen. Dieses ist vornehmlich dann der Fall, wenn es um Personenschäden geht.
Die Haftpflichtversicherung hat im weitesten Sinne auch den Charakter einer Rechtsschutzversicherung. Sie hat die Aufgabe, berechtigte Ansprüche zu befriedigen, und unberechtigte Ansprüche abzulehnen. Von daher prüft die Haftpflichtversicherung auch stets ob der Versicherte tatsächlich für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. Sollte sie zu dem Ergebnis kommen, dass dieser nicht für den Schaden haftbar gemacht werden kann, wird sie in der Regel die Forderungen zurückweisen. Notfalls wird sie vor Gericht gehen und die, nach ihrer Meinung, unberechtigten Ansprüche abwehren. Nun wird man denken, na ja gut, die Versicherung zahlt nicht, also muss dann der Verursacher selbst für den Schaden aufkommen. Dieses ist nicht der Fall. Wenn die Haftpflichtversicherung bei der Prüfung der Haftungsfrage zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Versicherte den Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt hat, ist auch der Verursacher von der Haftung frei. Die Haftpflichtversicherung wird dann ggf. auch den Versicherten vor Gericht vertreten.
Dazu ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Fußgänger wird beschuldigt bei Rotlicht die Kreuzung überquert zu haben, hierdurch sei es zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen. Der beschuldigte Fußgänger bestreitet diese Anschuldigungen. Mehrere Zeugen bestätigen seine These. Trotzdem wird der Fußgänger von einem Anwalt eines Geschädigten auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall verklagt. Nun tritt die private Haftpflichtversicherung des beschuldigten Fußgängers auf den Plan und stellt sich schützend vor den Beschuldigten. Sie nimmt dessen Interessen wahr und wird ihn auch vor Gericht vertreten. Hier erhält er praktisch Rechtsschutz über seine private Haftpflichtversicherung.
Wenn man bedenkt dass dieser Versicherungsschutz für ungefähr 50 Euro im Jahr zu haben ist, dann könnte man meinen, dies Versicherung müsste eine Pflichtversicherung analog zur Kfz-Haftpflichtversicherung sein, denn schließlich kann man auch ohne ein Kraftfahrzeug einen enormen Schaden anrichten. In diesem Zusammenhang sei auch mal gesagt, dass es Menschen gibt, die der Meinung sind, sie brauchen für ein Kraftfahrzeug auch keine Haftpflichtversicherung. Nach statistischen Angaben ist in Deutschland 0,1 % der Kraftfahrzeuge nicht versichert, dass ist nun mal jedes eintausendste Fahrzeug. In anderen EU-Staaten sieht es noch schlimmer aus, in Polen und der Tschechischen Republik liegt der Anteil der nicht versicherten Fahrzeuge bei 8 %, in Großbritannien immerhin bei 5 %. Den Vogel schießt allerdings Rumänien mit fast 50 % ab. Diese Zahlen sollen einem schon zu denken geben!
