Haftpflichtversicherung für Hunde ist nun in Berlin zur Pflicht geworden

Nun ist in Berlin Schluss mit lustig, ab dem 01 Januar 2010 muss jeder Berliner Hundehalter auch im Besitz einer Hundehaftpflichtversicherung sein.
Gesetzesgrundlage hierzu ist das Berliner „Gesetz über das Halten und Führen von Hunden“. Berlin ist zwar nicht Vorreiter dieser sinnvollen Regelung, dennoch ist Berlin mit seiner Initiative nicht das Schlusslicht in Sachen Haftpflichtversicherung für den Hund. In den Bundesländern Hamburg und Sachsen-Anhalt bestehen ähnliche Haftpflichtversicherungsregelungen für die Haltung von Hunden wie in Berlin…

Einige Bundesländer haben für so genannte „Kampfhunde“ eine Versicherungspflicht eingeführt. Diese Hunde werden allerdings von Versicherungen nicht gerne als Risiko in Deckung genommen. Die Assekuranz führt Listen über, ihrer Ansicht nach, gefährliche Hunderassen. Als gefährliche Hunde gelten die Hunde, die in ihrem aggressiven Verhalten immer wieder auffällig in Erscheinung treten. Diese Katalogisierung der Hunde kann nun allerdings in Berlin zu Problemen führen. Nicht jeder Hundebesitzer wird für seinen Hund in Berlin problemlos eine Haftpflichtversicherung finden. Hier wittern die Haftpflichtversicherer natürlich Morgenröte am Horizont, gegen einen herben Risikozuschlag kann man dann seinen Hund doch noch in Berlin versichern.

Ganz pfiffige Hundebesitzer meinen diese Regelung in Berlin umgehen zu können. Sie melden ihren Hund dann nicht in Berlin an, sondern im Umland z.B. Brandenburg. Diese Gesetzesregelung, die in Berlin für ausnahmslos alle Hunde gilt, gilt im Land Brandenburg allerdings nur für die als gefährlich eingestuften Hunde. Für Hunde, die nicht unter dem Begriff „Kampfhund“ oder gefährlicher Hund eingestuft sind, sieht die momentane Gesetzesregelung keine Haftpflichtversicherung für Hunde vor. Allerdings wäre es zu begrüßen, wenn das Land Brandenburg dem Beispiel von Berlin folgen, und eine generelle Haftpflichtversicherung für Hunde einführen würde.

In den Gesetzesvorschriften – und das trifft auch auf Berlin zu – wird immer von den Haltern der Hunde ausgegangen. Wenn also ein Hundehalter aus Berlin, seinen Hund an seinem Zweitwohnsitz in Brandenburg anmeldet, so benötigt er zwar auch hier für einen Kampfhund eine Haftpflichtversicherung, für einen „normalen“ Hund jedoch nicht! Noch krasser fällt die Anmeldung in Mecklenburg-Vorpommern und in Thüringen ins Gewicht, in diesen beiden Bundesländern gibt es überhaupt keine Pflicht eine Haftpflichtversicherung für einen Hund abzuschließen.

Egal, ob kleiner Hund, großer Hund, gefährlicher Hund oder Kampfhund, hier wird keinerlei Haftpflichtversicherung verlangt!


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