Haftpflichtversicherung immer mal überprüfen
9. April 2010 von admin | kein Kommentar
Da zahlt man jahrelang die Beitragsprämien für die private Haftpflichtversicherung und dann heißt es nach einer Schadensmeldung von der Versicherung lapidar „es tut uns leid, aber dagegen sind Sie mit Ihrer alten Haftpflichtpolice leider nicht versichert, aber wir können Ihnen für die Zukunft ein gutes Angebot unterbreiten, damit Sie künftig besser geschützt sind“! Wer solche oder ähnliche Briefe seiner Haftpflichtversicherung vermeiden möchte, der sollte seine private Haftpflichtpolice regelmäßig aktualisieren.
Zwar gibt es bereits viele gute Gesellschaften, wie beispielsweise die Vereinigte Haftpflicht Versicherung Hannover (VHV), die jede Leistungsverbesserung auch automatisch an ihre Kunden weitergibt, ohne Prämienaufschlag, versteht sich, aber es ist leider nicht die Regel. Auch sind bei der VHV davon lediglich Verträge neueren Datums erfasst. Eine ganz wichtige Leistung haben die Versicherer bereits vor Jahren in ihren Leistungskatalog aufgenommen: die so genannte
„Forderungsausfalldeckung“. .
Diese Leistung sollte in keiner Haftpflichtpolice fehlen. Sie tritt immer dann ein, wenn der Schadenverursacher keine Haftpflichtpolice hat bzw. nicht haftpflichtversichert ist. In diesem Fall übernimmt dann die eigene, private Haftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens. Sie stellt den Schadenverursacher so, als wenn er haftpflichtversichert wäre.
Im Klartext bedeutet das, dass Sie dann Ihren Schaden von der eigenen Haftpflichtversicherung ersetzt bekommen. In der Regel greift diese Forderungsausfalldeckung ab einem Schadensbetrag von mindestens 5.000 Euro. Sinn und Zweck dieser Einschränkung ist es, die Kleinschäden wie beispielsweise die beim Fußballspiel zerborstene Fensterscheibe auszuklammern.
Hier würde alleine die Verwaltungsarbeit der Haftpflichtversicherung ein Mehrfaches des wirklichen Schadens kosten. Viel wichtiger ist für den Versicherten, dass er Hilfe und Ersatz bei den Personen- und Sachschäden bekommt, die an die nackte Existenz gehen. Und gerade dann, wenn der Schadenverursacher finanziell nicht in der Lage ist, den von ihm verursachten Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Aber auch andere Leistungen können sehr wichtig sein, allein wenn man an die Mietsachschäden in der gemieteten Wohnung oder an das Hotelzimmer im Urlaub denkt.
Überprüfen Sie doch einmal Ihre Haftpflichtpolice oder sprechen Sie Ihre Haftpflichtversicherung auf fehlende Leistungen in Ihrem Vertrag an. Die Haftpflichtversicherung weiß, in Kenntnis Ihres Vertrages ganz genau, was in Ihrem Vertag fehlt und wie viel der Einschluss kosten würde.
Vielleicht bleibt Ihnen dann im Schadensfall ein Brief mit der ablehnenden Haltung Ihrer Haftpflichtversicherung erspart.
