Grundstückshaftpflicht – Versicherung

Grundstückshaftpflicht sollte für Immobilienbesitzer immer selbstverständlich sein. Kommt jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden, dann sollten Sie auf eine Grundstückshaftpflicht Versicherung zurückgreifen können. Es ist unerheblich, ob Sie ein Haus oder ein unbebautes Grundstück besitzen, die Grundstückshaftpflicht gehört genauso zu den wichtigen Versicherungen wie beispielsweise die Gebäudeversicherung. Ganz wichtig ist die Grundstückshaftpflicht für vermietete Mehrfamilienhäuser.

Fallen bei einem Sturm beispielsweise Dachziegel auf die Straße und richten da Sach- oder gar Personenschaden an, so wird die Grundstückshaftpflicht zweifelsfrei ins Spiel kommen. Hat der Grundstückseigentümer allerdings keine Grundstückshaftpflicht Versicherung, so haftete er mit seinem gesamten Vermögen für den entstanden Schaden.

An Baustellen und vor allem an unbebauten Grundstücken liest man häufig den Satz: „Betreten des Grundstücks verboten – Eltern haften für Ihre Kinder“.

Dieser Hinweis hat keinerlei rechtliche Relevanz. Der Eigentümer des Grundstücks kann sich nicht mit einem Pappschild aus der Verantwortung ziehen. Nur eine Grundstückshaftpflicht kann ihn vor Forderungen derer schützen, die auf seinem Grundstück zu Schaden gekommen sind. In einem Schadensfall leitet der Grundstückseigentümer die an ihn gerichteten Forderungen an seine Grundstückshaftpflicht weiter. Die Grundstückshaftpflicht prüft den genauen Sachverhalt. Sofern die Forderung berechtigt ist, wird die Grundsstückshaftpflicht den Schaden regulieren. Sollte aber die Forderung überzogen oder gar unberechtigt sein, so wird die Grundstückshaftpflicht Versicherung die Zahlung verweigern. Notfalls geht die Grundstückshaftpflicht Versicherung sogar vor Gericht und wehrt diese gestellten Ansprüche ab.

Die Grundstückshaftpflicht Versicherung wird allerdings nicht für ein selbst- genutztes Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung benötigt, hier sind diese Risiken bereits in der Privathaftpflicht Versicherung abgedeckt.


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