Vorsicht bei billigen Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
8. November 2011 von P. Boehm | kein Kommentar
Ein Beispiel hierfür wäre eine Frisörin, die aufgrund einer Allergie gegen die verschiedenen, von ihr verwendeten, chemischen Mittel nicht mehr in ihrem Job tätig werden kann. Sie kann allerdings in einem Drogeriemarkt als Verkäuferin arbeiten. Wenn diese Frisörin sich nun aufgrund eines Sturzes eine schwere Rückenverletzung zuzieht und deshalb gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, mehr als drei Stunden pro Tag einer regelmäßigen Tätigkeit nachzugehen, so wäre sie erwerbsunfähig.
Damit wird klar, wie stark eine Person gesundheitlich eingeschränkt sein muss, um erwerbsunfähig zu werden. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung mag billiger und leichter zu bekommen sein als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, jedoch verbleibt die Frage, ab wann die Versicherung auch tatsächlich greift. Verbraucherschützer warnen vor billigen Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und regen an, sich die Versicherungsbedingungen genau durchzulesen. Welche Erkrankungen sind genau abgedeckt und wann zahlt diese Versicherung tatsächlich?
Verbraucherschützer warnen vor billigen Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und davor, sich in trügerischer Sicherheit zu wiegen. Jeder Fünfte wird laut Statistischem Bundesamt im Laufe seines Lebens berufsunfähig. In diesem Fall zahlen Erwerbsminderungsversicherungen allerdings nicht. Berufsunfähigkeitsversicherungen tun dies und sind deshalb einer Erwerbsminderungsversicherung vorzuziehen.
