Altersvorsorge für Selbständige
25. März 2011 von P. Boehm | 1 Kommentar
Aufgrund der Tatsache, dass Selbstständige und freiberuflich tätige Personen grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig sind, können sie mit keinerlei Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erreichen des Renteneintrittsalters rechnen.
Aus diesem Grund wird es schnell verständlich, weshalb Versicherungsexperten heutzutage einstimmig eine private Altersvorsorge für selbständig tätige Personen empfehlen. Neben der Investition in die eigenen vier Wände oder den Kauf einer eigenen Immobilie zählt die Basisrente, die auch als Rürup-Rente bekannt ist, zur beliebtesten Form der privaten Altersvorsorge für freiberuflich und selbständig tätige Personen.
Die Basisrente zeichnet sich durch eine nachgelagerte Besteuerung aus. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer während der Ansparphase die Zahlungen in die Basisrente nicht versteuern muss. Eine Besteuerung erfolgt erst bei Auszahlungsbeginn der Rente. Dies wiederum bringt es mit sich, dass eine Basisrente bereits während der Ansparphase finanziell interessant für Selbständige ist.
Dies trifft vor allem auf Besserverdiener zu, da alle Beiträge in die Basisrente bis zu einem gewissen Maximalbetrag voll steuerlich geltend gemacht werden können. Dies bedeutet, dass der Einzelne die jährliche Steuerschuld deutlich reduzieren kann, wenn er Beiträge in die Basisrente abführt. Ein weiterer Vorteil der Basisrente ist, dass alle Einzahlungen in die Basisrente pfändungssicher sind und auch bei Inanspruchnahme von Sozialleistungen nicht angerührt werden müssen.
Hier mehr zum Thema Rentenversicherung für Selbständige

1. Altersvorsorge für Selbständige | Rechnen & Wechseln
Pingback vom 25. März 2011 um 12:18
[...] März 25th, 2011 Altersvorsorge für Selbständige [...]