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Überhöhte Ratenzuschläge bei Versicherungsprämien

In der Regel sind die Versicherungsbeiträge von dem Kunden an die Versicherung immer jährlich zu zahlen. Alle Gesellschaften bieten Ihren Vertragspartnern allerdings auch die unterjährige Zahlungsweise an. Allerdings nur gegen überhöhte Ratenzuschläge. Bei monatlicher Zahlungsweise kann das schon bis zu 8 % ausmachen. Überhöhte Ratenzuschläge kann man auch als einen Prämienkredit der Versicherer ansehen. Das Landgericht Bamberg hat in seinem Urteil… weiterlesen …