14. August 2010 von admin | kein Kommentar
Relativ einfach ist die Schadenabwicklung bei der Rechtsschutzversicherung. Der Versicherte geht mit seiner Versicherungspolice zu einem Anwalt seiner Wahl. Diesem schildert er sein vermeintliches Problem. Sieht der Rechtsanwalt keine oder nur geringe Erfolgsaussichten, so wird er, wenn er ein guter Rechtsanwalt ist, alle Umstände einer juristischen Auseinadersetzung mit seinem Mandanten besprechen. Gegebenenfalls ihn sogar davon abhalten in einen Rechtsstreit einzutreten.
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31. Juli 2010 von admin | 1 Kommentar
Bis Ende der 80iger Jahre war ein Selbstbehalt in der Rechtsschutzversicherung nahezu unbekannt. Heute allerdings bieten nur noch wenige Gesellschaften die Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung an. Der Grund hierfür ist die hohe Prozessbereitschaft der Versicherten. Der Selbstbehalt soll den Kunden möglichst davon abbringen, wegen Bagatellstreitigkeiten gleich einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der naturgemäß ein starkes Interesse daran hat, die Streitigkeit im Sinne seines Mandanten zu klären und somit für ihn tätig zu werden.
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11. März 2010 von admin | 5 Kommentare
Die Leistungspakete im Rechtsschutz kann sich jeder Interessent nach seinen ganz individuellen Bedürfnissen zusammenstellen. Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung ist, wenn auch relativ teuer, ohne weiteres möglich. Was aber gar nicht geht, dass ist der Rechtsschutz gänzlich ohne Wartezeit. Wohl aber gibt es verschiedene Sparten im Rechtsschutz, die ohne Wartezeit versicherbar sind. Um es auf eine einfache Formel zu bringen, kann man sagen, alles was der Kunde heute nicht wissen kann, kann er im Rechtsschutz ohne Wartezeit zum nächsten Tag versichern.
Ohne Wartezeit kann im Rechtsschutz versichert werden:
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20. Mai 2009 von admin | kein Kommentar
Bereits im Jahre 1935 preschte die ARAG – Allgemeine Rechtsschutz Versicherungs-AG mit Hauptsitz in Düsseldorf, mit einem Produkt an den deutschen Versicherungsmarkt, das noch heute als Grundstock der Rechtsschutzversicherung angesehen wird. Was damals noch schlicht „Auto – Rechtsschutz“ hieß, ist nun völlig neu strukturiert und aufgepeppt worden. Wenn noch bis in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts eine Versicherungssumme von 25.000 DM als ausreichend angesehen wurde, so gehen bereits heute viele Versicherer zu der unbegrenzten Versicherungssumme über. Wobei dieses ein wenig Augenwischerei ist um unwissende Kunden zu locken. Kaum ein Rechtsstreit wird Kosten von mehr als einer Million Euro verursachen. Selbst bei einem Streitwert von 30 Millionen Euro, liegen die Gesamtkosten durch zwei Instanzen immer noch unter einer Million Euro. Aber wer führt denn schon Prozesse um solch phantastische Summen?
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