Erst Kreditkartenverlust, dann Kreditkartenbetrug!
10. Januar 2010 von admin | kein Kommentar
Während im Strafrecht dem Täter seine Schuld durch die Verfolgungsbehörden nachgewiesen werden muss, ist es im Zivilrecht leider umgekehrt. Kommt zu einem Kreditkartenverlust noch ein Kreditkartenbetrug hinzu, so haben die Banken bezüglich der Haftung in ihrem Sinne bereits vorgesorgt. Die Haftung des Kunden kommt bei dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit voll zur Geltung! weiterlesen …





