Krankenversicherungspflicht
12. Mai 2009 von admin | kein Kommentar
Pflicht zur Versicherung
Gesundheitsreformen
Mit dem GKV-WSG wird eine Pflicht zur Versicherung für alle Einwohner
Deutschlands, die nicht über eine andere Absicherung im Krankheitsfall
verfügen, eingeführt. Nichtversicherte, die zuvor in der GKV versichert
waren oder der GKV zuzuordnen sind, werden zum 01.04.2007
versicherungspflichtigin der GKV. Alle übrigen Personenkreise werden ab
dem 01.01.2009 versicherungspflichtig in der PKV.
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