Archiv für die Kategorie ‘Krankenversicherung’

Krankenversicherungspflicht

Pflicht zur Versicherung
Gesundheitsreformen
Mit dem GKV-WSG wird eine Pflicht zur Versicherung für alle Einwohner
Deutschlands, die nicht über eine andere Absicherung im Krankheitsfall
verfügen, eingeführt. Nichtversicherte, die zuvor in der GKV versichert
waren oder der GKV zuzuordnen sind, werden zum 01.04.2007
versicherungspflichtigin der GKV. Alle übrigen Personenkreise werden ab
dem 01.01.2009 versicherungspflichtig in der PKV.
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Hartz IV Regelung

Hartz IV
Arbeitslosigkeit
Sozialhilfe und PKV/PPV
Grundsätzliches
Versicherungspflicht in der GKV
Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) werden bisher grundsätzlich
versicherungspflichtig in der GKV (und damit grundsätzlich in der SPV).
Die Regelung, nach der nach Vollendung des 55. Lebensjahres keine
Versicherungspflicht in der GKV mehr eintreten kann, wenn die Person in
den letzten 5 Jahren nicht Mitglied der GKV war, greift hier nicht.

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