Archiv für die Kategorie ‘Haftpflichtversicherung’

Vermieter verlangt Haftpflichtversicherung

Wie schon mehrfach betont, ist die private Haftpflichtversicherung d i e wohl wichtigste Versicherung überhaupt. Darüber sollte man nicht lange diskutieren. Dennoch ist sie eine freiwillige Versicherung und keine Pflichtversicherung, wie man irrtümlicher Weise aus dem Wort „Haftpflicht“ ableiten könnte. weiterlesen …


Haftpflichtversicherung immer mal überprüfen

Da zahlt man jahrelang die Beitragsprämien für die private Haftpflichtversicherung und dann heißt es nach einer Schadensmeldung von der Versicherung lapidar „es tut uns leid, aber dagegen sind Sie mit Ihrer alten Haftpflichtpolice leider nicht versichert, aber wir können Ihnen für die Zukunft ein gutes Angebot unterbreiten, damit Sie künftig besser geschützt sind“! Wer solche oder ähnliche Briefe seiner Haftpflichtversicherung vermeiden möchte, der sollte seine private Haftpflichtpolice regelmäßig aktualisieren.

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Ausgerutscht: Wer zahlt, wer haftet und wer muss räumen?

Ein jeder kehre vor seiner Tür, so könnte man es salopp formulieren. Bei Schnee und Eis muss der jeweilige Grundstückseigentümer dafür Sorge tragen dass der angrenzende, öffentliche Gehweg in einem verkehrssicheren Zustand ist. Bei den öffentlichen Gehwegen ist ja eigentlich die Gemeinde der Eigentümer und somit auch verantwortlich für die Räum- und Streupflicht. Grundsätzlich ist dieses richtig, aber die meisten Gemeinden haben ihre Verkehrssicherungspflicht durch Gemeindesatzungen auf die Anlieger übertragen und sich somit der Eigenverantwortung entzogen. Dem angrenzenden Grundstückseigentümer…

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Grundstückshaftpflicht – Versicherung

Grundstückshaftpflicht sollte für Immobilienbesitzer immer selbstverständlich sein. Kommt jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden, dann sollten Sie auf eine Grundstückshaftpflicht Versicherung zurückgreifen können. Es ist unerheblich, ob Sie ein Haus oder ein unbebautes Grundstück besitzen, die Grundstückshaftpflicht gehört genauso zu den wichtigen Versicherungen wie beispielsweise die Gebäudeversicherung. Ganz wichtig ist die Grundstückshaftpflicht für vermietete Mehrfamilienhäuser.

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Haftpflichtversicherung für Hunde ist nun in Berlin zur Pflicht geworden

Nun ist in Berlin Schluss mit lustig, ab dem 01 Januar 2010 muss jeder Berliner Hundehalter auch im Besitz einer Hundehaftpflichtversicherung sein.
Gesetzesgrundlage hierzu ist das Berliner „Gesetz über das Halten und Führen von Hunden“. Berlin ist zwar nicht Vorreiter dieser sinnvollen Regelung, dennoch ist Berlin mit seiner Initiative nicht das Schlusslicht in Sachen Haftpflichtversicherung für den Hund. In den Bundesländern Hamburg und Sachsen-Anhalt bestehen ähnliche Haftpflichtversicherungsregelungen für die Haltung von Hunden wie in Berlin… weiterlesen …


Haftpflichtversicherung auch für Tierhalter ein wichtiges Element

Nicht nur die private Haftpflichtversicherung für Familien mit Kindern ist eine der wichtigsten Versicherungen, auch für Halter von Tieren sollte eine Haftpflichtversicherung eine Selbstverständlichkeit sein.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch § 833 heißt es wörtlich:
„wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, den Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.“

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Einfach nur Pech gehabt, oder verschlafen ?

Ein Ehepaar aus Deutschland buchte über einen Reiseveranstalter eine Urlaubsreise nach Mexiko. Zu dem Urlaubsprogramm gehörte auch eine Busrundreise. Bei dieser Rundreise kam es zu einem folgenschweren Unfall. Der Fahrer des Busses verursachte einen Verkehrsunfall bei dem das Ehepaar schwere Verletzungen davontrug. Der sofort verständigte Reiseveranstalter reagierte unverzüglich und ließ das verletzte Ehepaar mit einem Flugzeug nach Deutschland transportieren. Darüber hinaus erstattete der Reiseveranstalter anstandslos den Reisepreis und zahlte noch ein Schmerzensgeld…
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Die private Haftpflichtversicherung – Risikoschutz für wenig Geld !

Private Haftpflichtversicherung – Lücken und Tücken der Haftung

Eine der wichtigen, wenn nicht sogar die wichtigste Versicherung ist die Haftpflichtversicherung.
Die Haftungsansprüche gegenüber einem Schadenverursacher sind im   Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Im § 823 des BGB ist die Schadensersatzpflicht, also die Verpflichtung einen angerichteten Schaden zu ersetzen folgendermaßen definiert:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. weiterlesen …